Hallo Leute,
bei uns im Haus wurden mehrere Lecks in der Gasleitung festgestellt, weshalb die Stadtwerke die Gasanlage gesperrt und verplombt haben. Mehrere Fachkundige waren vor Ort und haben angemerkt, dass ein gewisser Schwellenwert (5l Gas/Stunde) überschritten sei. Deshalb müssen im ganzen Haus (schlecht isolierter Altbau, um 1900 rum; Gasanlage uralt und länger nicht gewartet) die Leitungen neu verlegt werden, was mindestens 2 Wochen in Anspruch nehmen wird. In Anbetracht der Jahreszeit haben wir selbstverständlich eine Mietminderung angekündigt. Im Haus wohnen derzeit 6 Parteien, darunter eine Familie mit einem 4- und einem 10-jährigen Kind. Heizen ist überhaupt nicht möglich, warm duschen ebenfalls nicht. Drei Mietparteien können nicht kochen. Meine Frage ist folgende: Ist der Vermieter unter diesen Umständen dazu verpflichtet (gesetzlich, bzw. durch Gerichtsbeschluss mit Verweis), den Mietern Elektroheizungen und ggf. Elektrokochplatten zur Verfügung zu stellen? Ist er darüber hinaus noch zu weiteren Leistungen verpflichtet (Hotel o.ä.)?
Vielen Dank für eure Antworten!