Wasserschaden durch Handwerker im Mehrfamilienhaus verursacht, was nun?

Also ich wohne in einem 6 Parteien Haus. Eigentlich ist es eine Eigentumgemeinschaft, aber zum Teil ist diese verkauft und vermietet und vorher gehört dieses Haus mit den gesamten Wohnungen einer Wohnbaugesellschaft, die aber weiterhin die Wohnung auch beim Verkauf an Privat Eigentümer verwaltet. Vor nicht all zu langer Zeit im Mai, waren 3 Wohnungen leer, die über uns und unter uns und neben an die. Die gehörten noch der Wohnbaugesellschaft und wurde dann von Handwerkern auch Klempner saniert. Die Sanierungsarbeiten von Klempner äussert sich das neue Amaturen und Ablussrohre instaliert wurde dabei wurde die Gussmuffe bei den Gussschächten(alte Fallschächte aus Guss Stein gemisch) beschädigt in der Wohnung oben drüber! Somit haben wir einen sichtbaren Wasserschaden nun im Badezimmer an der Decke mit braun gelben Flecken und hoher Feuchtigkeit.Ebenso betraf es die nebenanliegende Küche, die genauso Feuchtigkeit an wand und Decke die zum Bad liegen angrenzt, feucht ist. Jetzt wollen die wie üblich mit Heizplatten in der Küche und Heizlueftungsgerät im Bad die Feuchten Wände und Decken trocknen. Darüber hinaus wollen sie die Fallschächte eventuell erneuern bei uns auf der Seite vom Haus. Dadurch wird natürlich, weil wir ein komplett gefliesstes Bad haben mit Struktur Decke beides beschädigt. Jetzt ist es so mein Vermiete ist im Urlaub und er ist der Eigentümer. Was passiert wenn die Küche da wo der Schacht lang läuft meine Küchenmöbel nass werden kommt da die Versicherung von der Wohnbaugesellschaft für auf? Denn den gehörte ursprünglich dieses Haus und die kommen eigentlich bei allgemeinen Räumen und Leitungen, ect für Schäden auf. Oder läuft das dann über die Versicherung der Klempnerfirma? Was ist mit den Bad Fliessen beim Schacht muss von oben nach unten die ganzen fliessen aufgehämmert werden, wird das Bad neu gefliesst? Ich bin mir da unsicher. lg

Wasserschaden
Streichen der Heizkörper keine Vermieter Sache?

Und zwar gehts es um diesen Auszug aus meinen Mietvertrag:

Nr. 5 Erhaltung der Mietsache

1.Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur gemeinschaftlicgen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen.Nachteile aus Kältebrücken für die Nachtbarwohnungen sind zu vermeiden oder umgehend durch adäquate Beheizung abzustellen. 2.Schöhnheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreperaturen umfassen: das Anstreichen oder Tapezieren der Wände udn Decken und den Innenanstrich der Fenster,das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre.

Schöhnheitsreperaturen sind in der Regel nach Ablauf folgenden Zeiträume auszuführen: in Küchen ,Bädern und duschen alle 3 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der türen,Heizkörper udn Heizrohre spätestens 4 Jahre durchzuführen In Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreperaturen beweispflichtig. 3.Lässt im einzelfall der Zustand der Wohnung eine Verläbngerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so verlängert oder verkürzen sich die Fristen gemäß Abs. 2, ggf. und hinsichtlich einzelner Schönheitsreperaturen. Hierrüber das Wohnungsunternehmen nach billigen Ermessen.

Meine Frage dazu ist: Muss ich Heizkörper selber streichen? Muss ich Türen Streichen? Selbst wenn ich erst 3 Jahre in der Wohnung lebe, Raucher bin und zur Miete in einer Eigentumswohnanalge wohne? Hinzu kommt die Wohnung geht laut der Zuständige Person der Wohnbaugesellschaft, die nächsten 6 Monate in den Verkauf daher sind auch keine Nachmieter erwünscht.

Wie verhält sich das alles in einer Eigentumswohnanlage

lg

Mieter, Renovierung
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