Mietrecht in Bezug auf Rauchmelder, wer hat Kenntnisse?

Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und wollten unserer Pflicht nachkommen, genügend Rauchmelder zu installieren. Jetzt hatten wir nur mit einem Mieter das Problem, dass er uns nicht in die gemietete Wohnung lässt, sodass wir die Rauchmelder installieren können. Auch den Besuch von Fachkräften, die den Melder installieren können, lehnt er strikt ab. Die Frage, die mich beschäftigt ist nun, ob er uns überhaupt verbieten darf die Wohnung zu betreten, da es ja unser Eigentum ist und wer haftet im Brandfall, wenn die Rauchmelder nicht installiert werden können? Sind dann die Eigentümer oder die Mieter in der Verantwortung? Ich vermute, dass der Mieter uns nicht reinlässt, weil die Wohnung durch ihn mittlerweile in einem katastrophalen Zustand ist. Ich habe mir letztens sagen lassen, dass er in der kompletten Wohnung raucht und alles zugemüllt hat. Wenn wir die Wohnung nun betreten hat er zwei Probleme, wir sehen den Zustand der Wohnung und durch die Rauchmelder kann er die Bude nicht mehr zuqualmen... Wer hat Tipps für ein optimales vorgehen in diesem Fall? Der Mieter kann ruhig drinbleiben, da er trotzdem pünktlich zahlt und ich keine Lust habe nach seinem Abgang alles zu renovieren. Also geht die Frage eher in Richtung rechtliche Verantwortung der Rauchmelderinstallation und dem verwähren des Einlasses in die Wohnung. Bin für jede Antwort sehr dankbar!

Mieter, Recht, Mietrecht, Eigentumswohnung, Rauchmelder
Wie komme ich aus dem Kündigungsverzicht des Mietvertrages raus?

Hallo!

Ich möchte aus meiner Wohnung RAUS!

Ich fühle mich durch meine Vermieterin sehr unter Druck gesetzt:

  • Ich wohne in einem 2 Etagen Haus im EG und darf kein Schloss an meine Wohnungstür bzw. an mein Zimmer hängen
  • Besucher müssen nach einer bestimmten Uhrzeit nach Hause und dürfen nicht bei mir übernachten -ich wohne in einer 4 Zimmer Wohnung: ein Zimmer gehört mir, ein Zimmer gehört einem anderen Studenten und die anderen beiden Zimmer werden von der Vermieterin als Lager und Bügelzimmer benutzt, sodass sie jederzeit bei uns in der Wohnung ein und ausgeht, wann sie möchte
  • Vermieterin kommt oft in mein Zimmer rein, jedes Mal kontrolliert sie die Heizung und schraubt sie selber runter
  • sie wiederholt ständig, dass ich auf Ordnung achten soll
  • im Badezimmer ordnet sie selber meine Pflegeutensilien (Zahnbürste, Rasierer, Parfüms, Haartrockner etc.)
  • wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit zurück komme, werde ich unhöflich und sehr forsch ausgefragt weshalb ich doch zurückgekommen sei, die Uni würde doch erst in 2 Wochen beginnen
  • zudem möchte ich kündigen, da ich als Student aus Kostengründen in ein Studentenwohnheim umziehen möchte. Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

Mein Mitbewohner ist neulich ausgezogen (vermutlich weil er auch die SCHNAUZE VOLL HATTE). Er hatte das Glück, dass in seinem Vertrag kein Kündigungsverzicht stand

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Ich hoffe ich kann hier RAUS!

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Ist ein Mietanbot auch für den Vermieter bindend?

Hallo, habe eine Frage. Wir (4 Leute die in eine WG ziehen wollen) haben eine Wohnung gefunden, über eine Marklerin, und auch schon mit der Vermieterin geredet und ein Mietanbot unterschrieben (also beide Parteien) Mietanbot hänge ich dann wo an. Morgen (20.3.2015) soll die Wohnungsübergabe und das unterzeichnen des eigentlich Mietvertrages erfolgen. Soweit so gut. Ich bin jedoch am Montag darauf gekommen das die Marklerin zuviel Provision verlangt und zwar 2 Bruttomiete obwohl die Wohnung auf 3 Jahre befristet ist und sie somit höchstens 1 Bruttomiete verlangen darf. Am Anfang dachte ich es sei vielleicht ein Fehler weil ganz am Anfang wie sie uns de Wohnung vorgeschlagen hat, stand in ihrem System 4 Jahre (hab ich noch aufs gute in der Frau gehofft, da sie sehr freundlich war). Also dachte ich vll war das Angebot einfoch falsch eingeordnet und nicht ihre Schuld. Jetzt haben wir ihr eine Email geschickt um sie zu fragen ob dass vll ein Fehler ist (Weil seit wir mit der Vermieterin in Verbindung sind, ist immer nur von 3 Jahren gesprochen worden, auch der Mietvertrag den uns die Marklerin geschickt hat damit wir uns den durchlesen können war für 3 Jahre ausgelegt und natürlich auch das Mietanbot) Nun hatte diese Bitc* von Marklerin (sorry für den Ausdruck aber hier ziemlich passend) nicht ihren Fehler korrigiert, sondern sie setzt sich gerade mit der Vermieterin in Verbindung und will das auf 4 Jahre umschreiben lassen., damit sie mehr Provision kassieren kann. Jetzt hat aber die Vermieterin schon das Mietanbot (heißt wirklich so und nicht angebot) unterschrieben, wo genau 3 Jahre oben steht. Können wir jetzt darauf beharren, dass auch im Mietvertrag 3 Jahre stehen soll ?

Bitte schnell antworten weil der Termin schon morgen (20.3.2015) um 18:00 Uhr ist. Wäre glücklich wenn mir wer mit seinem Wissen weiterhelfen könnte :) Mfg Thomas

Ach und hier noch das Mietanbot. http://bridgeurl.com/mietanbot (Ist ein Kombi-Link, also mann kann links und rechts dann auf Pfeile klicken um zu den anderen Seiten zu kommen, da hier bloß ein Link erlaubt ist aber es sind ja 3 Seiten Mietanbot)

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Österreich
Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

Schön guten Tag,

ich habe eine Wohnung gemietet aber musste aus privaten Gründen dann umziehen. Habe die Wohnung zum 31.01 gekündigt und mir für die Zeit in der ich nicht mehr dort wohne 3 Untermieter für die jeweiligen Zimmer organisiert. Die haben jeweils einen befristeten Untermietvertrag bis zum 31.01 bekommen.

Sie wollten sich selbst beim Eigentümer für einen Mietvertrag für die Zeit nach dem 31.01 bewerben, aber haben nicht alle unterlagen rechtzeitig eingesendet (was sich heute erst rausgestellt hat). Nun soll die Wohnungsabnahme morgen sein (eigentlich war geplant, dass die Untermieter weiter wohnen bleiben können samt Mietvertrag). Nun hat sich gerad rausgestellt dass sie aber keinen Mietvertrag haben und der Eigentümer/Hausverwaltung eine leere Wohnung abnehmen will. Die 3 haben sich aber natürlich auch nicht um eine Ersatzmöglichkeit gekümmert und haben all ihre Möbel drin und werden nicht ausziehen wollen (wohin sollten sie auch gehen?!).

Allerdings bin ich verantwortlich, weil ich ja die Wohnung vom Eigentümer gemietet habe.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen? Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Herzlichen Dank :)

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Kündigung des Mietvertrages vor Beginn des Mietverhältnisses - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

Ich habe eine Frage zum Mietrecht, speziell zur Kündigung eines Mietvertrages.

Angenommen es besteht folgende Situation: Man unterschreibt jetzt (Januar 2015) einen Mietvertrag für eine Wohnung mit der üblichen Kündigungfrist von 3 Monaten. Das Mietverhältnis beginnt laut Mietvertag am 1. Juni 2015 (in 4 Monaten also).

Wie verhält es sich nun mit der Kündigung (oder Vertragsaufhebung?) in dem Fall, dass man noch vor Beginn des Mietverhältnisses feststellt, dass man - aus welchem Grund auch immer - die Wohnung doch nicht beziehen möchte/kann?

Bedarf das einer regulären Kündigung? Und wenn ja, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden? Falls ja - läuft die Kündigungsfrist ab dem Moment der Kündigung (Fall 1) oder erst ab dem Beginn des Mietverhältnisses (Fall 2)?

Im ersten Fall könnte man ja zum Beispiel im Februar die Kündigung aufsetzen, die drei Monate später, also zu Ende Mai 2015 in Kraft treten würde, so dass man keinen Cent an Miete bezahlen müsste. Im zweiten Fall hieße es aber, dass man auf jeden Fall die ersten drei Monate Miete bezahlen muss (auch wenn man jetzt schon kündigt), da die Kündigungsfrist am 1. Juni beginnt.

Oder kann man der Vertrag, solange das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ganz ohne Kündigungsfrist auflösen?

Danke im Voraus!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag

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