Schimmelschaden: Wer zahlt Schrank, Bett, etc.

Hallo zusammen,

ich habe bis vor kurzem in einer Wohnung mit einem erheblichen Schimmelschaden im Schlafzimmer gewohnt. Durch den Schimmel ist uns (meiner Freundin und mir) einigen Schaden entstanden. Verschmittelt waren z.B. der Kleiderschrank, das Bett, die Matratze, die Nachtschränkchen, 1 Malm Komode, 1 Expedit Regal, Kleidung, etc.

Nach jahrelangen hin und her (ca. 3 Jahre), hat unser damaliger Vermieter ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, bei dem die Raumtemp. / Feuchtigkeit und und auch eine Themogutachten der Wand gemacht wurde. Ergebnis war, dass der Schimmel eindeutig von der schlecht isolierten Wand verursacht wurde. Außerdem steht in dem Gutachten "selbst durch ein ausreichendes Heiz und Lüftungsverhalten, hätte nicht verhindert werden können, dass Möbel und Textilien beschädigt werden". Sprich es ist 100% zu unseren Gunsten ausgefallen.

Jetzt disktuieren wir aber mit unserem Berater vom Mieterbund, ob / wie wir den Schaden erstattet bekommen. Seine Aussage ist, dass man dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit unterstellen muss. Ist dem so?

Außerdem mussten wir ja um schwerwiegende Krankheiten zu vermeiden kurzfristig aus der Wohnung ausziehen, kann man hier ggf. Provision / Umzugskosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

Was ist mit Versicherung (z.B. Gebäudeversicherung) müssten die nicht für so einen Schafen aufkommen?

Uns hat der ganze Spaß jetzt mehrere Tausend Euro gekostet und wir können ja nicht mal was dafür. Es muss doch irgendwelche Rechtlichen Möglichkeiten geben!?

Würde mich über jeden Tipp / Ratschlag / Meinung freuen.

Danke und viele Grüße Chris.

Schimmel, Mieter, Mietrecht