Wir haben unser kleines (4o m² Appartement) an einen jungen Mann (H4-Empfänger) vermietet, zum Spottpreis von 300 Euro kalt. Eine ganze Weile lief alles rund. Dann verbrachte der junge Mann einen längeren "Urlaub" in der Trinkerheilanstalt.
Doch danach ging es los: Zunächst stellte der junge Mann die NK-Zahlungen ein. Dann stellte das Amt die Mietzahlung komplett ein. Dann lief es wieder ein paar Monate an. Dann stellte das Amt die Zahlung komplett ein.
Also tigerten wir zum Anwalt. Dem mussten wir erstmal 1.000 Euro hinschieben. Und er schrieb ein paar Briefe. Der erste war eine fristlose Kündigung, worauf keinerlei Antwort erfolgte. Der zweite Brief war der Antrag auf Vollstreckung. Weitere 800 Euro. Es erfolgte wiederum keinerlei Reaktion. (Weil der Mieter auch keinen Strohm mehr zahlte, wurde dieser abgekappt; somit gab es auch kein Warmwasser mehr.)
Zufälligerweise trafen wir den jungen Mann auf der Strasse (Türe (oder Jalousien) öffnen, tut er grundsächlich nicht, dies musste auch der Gerichtsvollzieher feststellen, der unverrichteter Dinge von dannen zog. Beim nächsten Mal allerdings, will er die Polizei mit anrücken lassen. Telefon hat er keins oder wurde ebenfalls abgeklemmt. Und auch der Gerichtsvollzieher wird in der Wohnung wenig Freude haben, da dort nichts zu holen ist).
Der junge Mann gelobte hochheilige Besserung. Das Amt würde schon wieder zahlen. Zu seinen Miet- und NK-Kostenrückständen in Höhe von inzwischen 4.500 + 1.500 Euro fiel ihm allerdings nichts recht Vernünftiges ein.
Als nächstes steht eine Räumungsklage im Raum. Der Anwalt will hier aber erneut 4.000 Euro für die Klage. Und noch einmal 2.000 Euro für die Räumung (mit Umzugsunternehmen). Mittlerweile hat sich das Verhältnis in diesem Fall komplett ins Groteske verdreht. Während es bislang nur der Mieter war, der Schulden anhäufte, kommt nun der Vermieter hinzu, der sich verschulden muss, um den Schuldner loszuwerden.
Man könne ja die Summe vom Schuldner zurückfordern! meinte der Anwalt, den wir eigentlich nicht als Komödianten engagiert hatten. Natürlich würde der junge Mann auf diese Forderung ebenso wenig reagieren, wie auf die früheren.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass jemand, der erstens noch nie gearbeitet und zweitens auch nur eine abgebrochene Ausbildung hat, nach über 1o Jahren H4, nun plötzlich einen Arbeitseifer entwickelt. (Zumal dies ja auch blödsninig wäre, da er ja vom Lohn erstmal seine fünfstelligen Schulden zurückzahlen müsste.)
FRAGE: Kennt jemand auch noch einen günstigeren Weg, einen säumigen Mieter loszuwerden?
Oder kann vielleicht erklären, warum es in Deutschland rechtlich durchaus möglich ist, Mietzahlungen einzustellen, um dann noch lockere 1 bis 2 Jahre weiter in der Wohnung zu verbleiben?
(Dreimal dürft ihr übrigens raten, wer die Wohnung eines Tages in nicht ordnungsgemäßem Zustand "übergeben" wird. Und wer auf den Handwerkerkosten für die Sanierung sitzen bleiben wird.)
Fazit: Eine Wohnung als Altersvorsorge zu vermieten, ist grundsätzlich eine gute Idee, wenn man es sich leisten kann. Im besten Fall kommt man null auf null oder nur mit leichtem Minus heraus.
Fazit Nr. 2. Gegen H4 Empfänger hegten wir keine Vorurteile. Und hegen sie immer noch nicht! Ein so genannter Bürgergeldempfänger kommt als Mieter allerdings nicht mehr in Frage.