Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
Arbeiten innerhalb der Kündigungsfrist, darf Zugang vom Arbeitgeber gesperrt werden?

Hallo an Alle,

wie sich aus dem Titel ergibt, wurde ich leider gekündigt. Die Anstellung war eine Home-Office-Tätigkeit in Vollzeit. Zum 15.01. wäre die Probezeit (3 Monate) beendet und eine Lohnerhöhung um 30% hätte angestanden. 

Am 14.01. habe ich ganz normal gearbeitet und wurde um 16:30 Uhr gebeten alle Dateien/Unterlagen, die ich bis dahin erstellt habe, auf den Server zu laden. Man benötige sie zum Abgleich und für ein neues Projekt. Kaum waren die Dateien auf dem Server wurden mir sämtliche Zugänge gesperrt.

Ich erhielt fast zeitgleich per Mail eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Es handelt sich um eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Kündigung bekam ich am 15.01. zusätzlich postalisch. Aus der Kündigung ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2019.

Nun ergibt sich folgendes Problem. 

Innerhalb der Kündigungsfrist, also 2 Wochen, müsste ich ja noch arbeiten, wenn ich nicht ausdrücklich freigestellt wurde. Dies kann ich aber nicht, da mir Zugänge gesperrt wurden. Ich habe meinen Vorgesetzten angeschrieben, aber leider erhalte ich keine Antwort ob ich freigestellt bin oder nicht. Wie soll ich vorgehen, da ich nicht auf den Lohn für Januar verzichten kann?

MfG

Arbeit, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, Ordentliche Kündigung, Zugriff verweigert

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