Ist die Kündigung Rechtens mit dem Datum?

4 Antworten

Welche Kündigungsfrist gilt denn für Dich?

Bei der gesetzlichen Frist (4 Wochen zum Monatsende) wäre die Kündigung fristgerecht zugegangen, wenn Du sie morgen in die Hand bekommst.


Danidani111 
Beitragsersteller
 01.01.2020, 22:14

4 Wochen

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Das Datum auf dem Schreiben ist völlig unwichtig.

Es zählt alleine das Datum wann dir die Kündigung zugegangen ist.

Wenn du die Kündigung also noch nicht bekommen hast, kann dir dein Chef nicht mehr zum 31.1.2020 kündigen wenn du eine Kündigungsfrist von einem Monat hast.


Danidani111 
Beitragsersteller
 01.01.2020, 22:11

Ich habe eine Frist von 4 Wochen

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JollySwgm  01.01.2020, 22:15
@Danidani111

Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Wenn du eine Frist von vier Wochen zum Monatsende hast, muss die Kündigung morgen morgen übergeben werden das er dich zum 31.01.2020 kündigen kann.

Sollte das nicht erfolgen ist die Kündigung ungültig. Dann hat er grob einen Monat Zeit um dich zum 29.02.2020 kündigen zu können.

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Familiengerd  02.01.2020, 17:33
@JollySwgm
Sollte das nicht erfolgen ist die Kündigung ungültig.

Das ist falsch!

Auch eine völlig fehlerhafte oder unberechtigte Kündigung wird nicht "ungültig", wenn nicht erfolgreich gegen sie geklagt wird.

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Warum sollte die Frist falsch sein? Zwischen 2. und 31.1. liegen eindeutig 4 Wochen (=28 Tage), also ist die Frist eingehalten.

Wenn es vier Wochen zum Monatsende sind, dann reicht der 2.1. völlig aus.