Kündigung während der Ausbildung ?
Hallo Community,
eine Freundin von mir(19) macht eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik. Seit 01.06.19 arbeitet sie dort und ist dort seit 01.08.2019 in der Ausbildung. Sie kommt super mit allen klar. Sie ist total begeistert und die Arbeit macht ihr Spaß. Heute hat sie die Kündigung bekommen mit der Aussage das man bei ihr in den 5 Monaten keine Veränderungen sähe. Ihr Probezeit geht 4 Monate. Gilt die Probezeit dann ab Juni oder ab August? Normalerweise ist sie doch schon aus der Probezeit raus und darf nicht einfach fristlos gekündigt werden oder? Abmahnungen hat sie auch keine bekommen.
5 Antworten
Die Probezeit beginnt mit dem 01.08. und dann ist die Kündigung fristgerecht.
Man wird ihr zu verstehen gegeben haben, dass sie etwas falsch macht, oder was man von ihr erwartet.
Begeisterung und Spaß ist schön...Leistung ist besser!
Sie sollte sich an den Betriebsrat wenden. Die Frage nach der Probezeit hatte ich auch schon mal und wenn sie bereits vorher dort fest angestellt gearbeitet hat, dürfte die Probezeit nicht von vorne beginnen, sondern läuft einfach weiter.
Die läuft als Azubi neu an, ist ein anderes Arbeitsverhältnis. Ähnlich ja auch am Ende einer Ausbildung Zwecks übernahme eine Probezeit erlaubt ist. Es geht aber auch von Job in Ausbildung.
Die Probezeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Wenn dieser der 1.8.2019 war und laut Vertrag eine Probezeit von 4 Monaten besteht endet diese am 1.12.2019. Demnach ist sie noch innerhalb der Probezeit und kann ohne angabe von Gründen entlassen werden.
Wenn die Ausbildung am 1.8. Beginnt dann gilt auch ab Vertragsbeginn die Probezeit. Ob sie dort vorher schon gearbeitet hat ist für den Ausbildungsvertrag unerheblich.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das so einfach eben nicht ist.
Da sich aufgrund einer Ausbildung die Art und der Inhalt gegenüber der vorherigen Beschäftigung zwangsläufig geändert hat kann die Probezeit aus der vorherhigen Beschäftigung nicht angerechnet werden.
Hätte sie einfach nur einen neuen Vertrag bei gleicher Beschäftigung erhalten wäre eine erneute Probezeit selbst bei Unterbrechung der Tätigkeit, nicht rechtens. Dies ist hier aber nicht der Fall.
was steht denn im vertrag? wenn im ausbildungsvertag steht, die probezeit beträgt x monate und die kündigung in die zeit fällt, ist das rechtens.
Aber sie hat vorher schon dort gearbeitet, ein neuer Vertrag heißt nicht automatisch, dass auch die Probezeit von vorne beginnt.
das habe ich auch nicht geschrieben. es kommt einfach drauf an, was im vertrag dazu steht.
als ich z.b. nach der ausbildung meinen festvertrag bekommen habe, stand da „die probezeit entfällt“. irgendwas zu probezeit steht da schon.
Hier handelt es sich jetzt aber um eine Ausbildung, nicht um die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses.
Die Vereinbarung einer erneuten Probezeit für dieses Ausbildungsverhältnis ist erlaubt.
Allerdings ist das Verhalten des Arbeitgebers mehr als nur "schäbig".
Sie war sicher noch in der Probezeit, und da ist eine fristlose Kündigung möglich.
Das ist ja meine Frage sie hat ja bereits ab 01.06. dort Vollzeit gearbeitet. Da bestand ja auch ein Arbeitsvertrag.Welcher Vertrag gilt denn davon?