Darf ich zum 15. Eines Monats meine wohnung kündigen?
Hallo,
2019 sind mein Freund und ich (ich bin hauptmieterin) in unsere Wohnung gezogen, zum 15. Eines Monats. Damals, haben wir daher auch nur eine halbe Miete gezahlt.
Da uns die Wohnung mit baby zu klein wird, haben wir uns etwas neues gesucht. Die Bestätigung für unsere neue Wohnung bekamen wir am 18.11 die Kündigung unserer jetzigen Wohnung war zum 24.11 spätestens mit einschreiben bei meiner Vermieterin.
Wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und haben zum 15.02.2021 gekündigt. Unsere Vermieterin möchte uns aber erst zum 28.2 rauslassen. Doppelt Miete ist mit meinem ja dann leider wegfallenddn Gehalt (mutterschaftsgeld) dann natürlich schwierig.
Gibt es hier Experten, die uns helfen könnten? Bis meine Rechtsschutzversicherung wirkt, dauert es leider noch.
7 Antworten
Solche finanziellen Engpässe hätte man mit einem Mietaufhebungsvertrag umgehen können. Das habe ich als Vermieterin bereits 2x gemacht und gute Erfahrungen. Leider ist vielen Mietern dieser Mietaufhebungsvertrag nicht bekannt.
Mietkündigung mit Hinweis, dass man gerne einen Mietaufhebungsvertrag zum xx.xx.xxxx schließen würde. Der Vermieter kann, muss aber keinen solchen Mietaufhebungsvertag schließen.
Die richtigen Antworten haben andere schon gegeben: Monatsende lt. Gesetz.
Wenn ich es richtig sehe, bekommt Ihr die neue Wohnung ab dem 15.2.2021 und für den halben Monat habt Ihr doppelte Miete?
Ihr habt ein Baby und dementsprechend viel Hausrat. Die neue Wohnung soll von Anfang an schön sein. Das braucht doch Zeit!
Wenn Ihr einen Umzug organisiert, der bedeutet, dass an einem Tag die bisherige Wohnung ausgeräumt sein muss, die Nacht man dann im Hotel verbringt und am nächsten Tag muss alles wieder eingeräumt werden, hat man doch einen unglaublichen Stress. Schließlich müsst Ihr auch die bisherige Wohnung vielleicht sogar noch renovieren oder zumindest putzen. Die neue aber auch, denn wer zieht schon gerne in eine Baustelle oder in eine Wohnung, die von den vorherigen Bewohnern nicht ordentlich hinterlassen wurde? Kann alles passieren.
Um so einen Umzug reibungslos hin zu bekommen, braucht Ihr normalerweise ein Umzugsunternehmen, das das professionell macht, was u. U. sehr viel Geld kostet.
Wenn Ihr aber wenigstens 2 Wochen habt, um die eine Wohnung aus- und die andere einzuräumen, reicht vielleicht ein Transporter und das eigene Auto und alles kann einigermaßen in Ruhe bewältigt werden, was auch dem Baby zu Gute kommt.
Vermutlich spart Ihr Euch dadurch locker die doppelte Miete, egal ob sie für den ganzen oder nur für den halben Monat anfällt. Rechnet mal für Euch nach.
Deine Vermieterin hat recht. Die Kündigung ist zum Monatsende zulässig. Hier 28.2.21. Dass der Mietbeginn ein 15. war, spielt überhaupt keine Rolle.
Wenn ihr euch mit der Vermieterin einigt könnt ihr natürlich auch schon eher aus dem Vertrag.
Eine normale Kündigung ist allerdings immer erst zum Monatsende möglich.
Ausziehen könnt Ihr gerne zum 15.02., bezahlen müsst Ihr jedoch bis zum 28.02. Dabei ist völlig irrelevant, wann Iht eingezogen seid.