Kündigungsfrist während Probezeit nach Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Bayern?
Hallo :),
Möchte anfangen als Kassiererin bei DM zu arbeiten.
In meinem Arbeitsvertrag steht unter 'Probezeit', dass diese drei Monate beträgt und sich 'nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag' richtet.
Habe den Filialleiter bereits gefragt wie lange denn jetzt die Kündigungsfrist sei, und er meinte tatsächlich er wüsste es nicht genau. Habe auch gefragt, ob er den Manteltarifvertrag im Büro hätte - auch das nicht, ich sollte googlen, das ginge schnell..
Alles durchforstet und habe nur einen Ausschnitt des Tarifvertrags von 2006 gefunden - darin hieß es ein Monat zu Monatsende.
Kann mir bitte jemand sagen, ob der auch noch für 2021 gilt, wo ich den aktuellen ohne große Umstände einsehen kann, oder weiß jmd. mit Sicherheit wie die Regelungen für die Kündigungsfristen in der Probezeit sind?
(Bitte keine 'In der Regel', 'normaler Weise' - Antworten, nur wenn jmd mit Sicherheit die Regelungen für so einen Vertrag wie meinen kennt usw. )
Dankeschön!
2 Antworten
dann soll sich dein Arbeitgeber den Manteltarifvertrag besorgen, das ist verpflichtend. Wie will er Verträge danach verfassen, wenn ihm die rechtliche Lage nicht bekannt ist?
soll er mal bei der IHK; Innung anfragen
http://www.arbeitsrecht-fachanwalt.info/wp-content/uploads/MTV-Einzelhandel-Bayern-30.01.2006.pdf
Ansonsten würde ich mich auf den § 622 BGB berufen und mit 14-tägiger Frist ersatzweise zum nächstmöglichen Termin (und der Bitte um Teminbestätigung kündigen). Und dann die Reaktion des Arbeitgebers abwarten.