Aufhebungsvertrag aus Gesundheitlichen Gründen. Kündigungsfrist?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Aufhebungsvertrag braucht doch keine Frist eingehalten zu werden. Du beziehst doch ohnehin keine Bezüge mehr. Allerdings hast du noch den Anspruch auf Urlaubsabgeltung, da du ja aus gesundheitlichen Gründen am Urlaub gehindert wurdest.


BlackxSeven 
Beitragsersteller
 21.10.2019, 17:34

Genau das habe ich mir auch gedacht. Allerdings habe ich grad mal bei Google Aufhebungsvertrag Kündigungsfrist eingegeben und da stand viel davon. Aber das wäre bei mir auch aktuelle nicht möglich, da sich meine Kündigungsfrist bei 3 monaten aufhält und ich den job ja noch mehr ausüben kann.

Familiengerd  21.10.2019, 17:56
@BlackxSeven

In diesem Fall - Du kannst Deine Tätigkeit nicht mehr ausüben (und der Arbeitgeber hat auch keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten für Dich?) - darf (eigentlich) ein Aufhebungsvertrag zur sofortigen oder kurzfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der Frist wie bei einer ordentlichen Kündigung) keine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld haben.

Du solltest dich trotzdem deshalb mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

BlackxSeven 
Beitragsersteller
 21.10.2019, 18:21
@Familiengerd

Kann es sein das man eine Frist nur einhalten sollte wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und eine Abfindung bekommt.

Familiengerd  21.10.2019, 20:09
@BlackxSeven

Ich verstehe die Frage jetzt nicht.

In einem Aufhebungsvertrag kann man viel vereinbaren - u.a. auch eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt (was er aber meistens wohl nur dann tun wird, wenn der Vertrag von ihm ausgeht und er damit eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit einem Arbeitnehmer vermeiden will, den er zu kündigen beabsichtigt).

Mit einem Auflösungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Da ein Auflösungsvertrag zu einer einvernehmlichen Beendigung führt, also mit Zustimmung des Arbeitnehmers, hat er eine Sperre durch die Agentur für Arbeit zur Folge; das ist nur dann nicht der Fall, wenn er geschlossen wird, um dadurch eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber zu vermeiden und wenn für die Beendigung diejenige Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.

In Deinem Fall hier geht die Initiative für den Auflösungsvertrag von Dir aus; wegen der von Dir geschilderten besonderen Umständen darf er keine Sperre zur Folge haben - ob das Arbeitsverhältnis nun zu sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt beendet wird.

Eine Abfindung ist reine Verhandlungssache.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung - dafür ist gesetzlich, tariflich oder arbeitsvertraglich der anderen Partei eine "Reaktionszeit" = Kündigungsfrist eingeräumt, um einen Ersatz zu finden.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung. Beide Seiten vereinbaren gemeinsamen einen Termin oder eine Frist für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind beide Seiten frei in ihrer Entscheidung.

Für Arbeitnehmer - die durch den Aufhebungsvertrag ihren Job verlieren und eventuell Arbeitslosengeldansprüche geltend machen können - ist in dem Fall gesetzlich eine Ruhe- oder Sperrzeit im SGB III vorgesehen - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-arbeitslosengeld.html

Sofern keine der dafür festgeschriebenen Bedingungen zutrifft, gibt es keine Sanktion bzw. kann man sich dagegen wehren.