Arbeiten innerhalb der Kündigungsfrist, darf Zugang vom Arbeitgeber gesperrt werden?

Hallo an Alle,

wie sich aus dem Titel ergibt, wurde ich leider gekündigt. Die Anstellung war eine Home-Office-Tätigkeit in Vollzeit. Zum 15.01. wäre die Probezeit (3 Monate) beendet und eine Lohnerhöhung um 30% hätte angestanden. 

Am 14.01. habe ich ganz normal gearbeitet und wurde um 16:30 Uhr gebeten alle Dateien/Unterlagen, die ich bis dahin erstellt habe, auf den Server zu laden. Man benötige sie zum Abgleich und für ein neues Projekt. Kaum waren die Dateien auf dem Server wurden mir sämtliche Zugänge gesperrt.

Ich erhielt fast zeitgleich per Mail eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Es handelt sich um eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Kündigung bekam ich am 15.01. zusätzlich postalisch. Aus der Kündigung ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2019.

Nun ergibt sich folgendes Problem. 

Innerhalb der Kündigungsfrist, also 2 Wochen, müsste ich ja noch arbeiten, wenn ich nicht ausdrücklich freigestellt wurde. Dies kann ich aber nicht, da mir Zugänge gesperrt wurden. Ich habe meinen Vorgesetzten angeschrieben, aber leider erhalte ich keine Antwort ob ich freigestellt bin oder nicht. Wie soll ich vorgehen, da ich nicht auf den Lohn für Januar verzichten kann?

MfG

Arbeit, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, Ordentliche Kündigung, Zugriff verweigert
Wie Kündigungskonditionen formulieren und wer ist zeichnungsberechtigt?

Hallo, ich werde nächste Woche bei meinem Arbeitgeber kündigen und dieser hat mir einige Punkte zugesagt, die ich nachfolgend zusammengefasst habe. Ich hätte dies nämlich gerne bei Übergabe der Kündigung zeitgleich dann auch schriftlich bestätigt, denn sicher ist sicher.

Nun wüsste ich gerne ob die Formulierungen so rechtlich einwandfrei sind und ob ich mit der Unterschrift von meinem Vertriebsleiter überhaupt eine rechtliche Sicherheit habe (Konzern). Oder würde er sich strafbar machen wenn er das unterschreibt ohne zeichnungsberechtigt zu sein?

1) Die Kündigung von Herrn xxx zum 31.10.2018 wurde erhalten.

2) Herr xxx wird ab dem 01.09.2018 bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche.

3) Herrn xxx wird trotz Kündigung und Freistellung sein bereits geplanter und vom Vertriebsleiter gewährter Urlaub vom 06.08.2018 bis zum 17.08.2018 in vollem Umfang genehmigt.

4) Die Herrn xxx auferlegte "Individuelle Zielvereinbarung" vom Juni 2018 wird aufgrund der Kündigung zurückgezogen und ist ab sofort ungültig.

5) Der Firmenwagen darf von Herrn xxx bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin in vollem Umfang genutzt werden.

Mit Unterschrift werden alle vorgenannten Punkte verbindlich und unwiderruflich anerkannt und bestätigt.

  _____________________________________

Datum, Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, freistellung, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Vertrieb, angestelltenverhältnis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kündigung der alten Wohnung ohne schriftliche Zusage vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin gerade in ein Dilema. Mein Mann, mein Sohn und ich werden ab dem 01.07 vom Jobcenter unterstützt. Diese wird die volle Miete übernehmen. Wir wollen jedoch umziehen, da die neue Wohnung in der Stadt ist, günstiger als die jetzige Wohnung und meine Schwiegereltern in der Nähe wohnen und ich sie brauche wenn ich in einem Jahr (zurzeit in Elternzeit) wieder arbeiten gehe damit sie meinen Kleinen Sohn aus dem Kindergarten abholen können. Wir könnten ab dem 01.09.18 in die neue Wohnung einziehen, d.h ich müsste bis 31.04 kündigen. Nachdem ich beim jobcenter war, sagten sie, sie können das nicht entscheiden, da ich keinen wirklichen Grund wie z.b Verkauf der alten wohnung habe und sie den fall an Sozialamt abgeben. Diese hat mir jetzt einen Termin für den 30.05 gegeben und kann selbst da mir keine schriftliche Bestätigung geben, da sie erstmal die Entscheidung dem Jobcenter weitergeben und die dann ungefähr zwei wochen für den Bescheid brauchen. Das ist mir jedoch zu spät weil ich ja wie gesagt bis 31.05 kündigen muss. Ich muss dazu sagen, das wir erst vor einer Woche von dieser Wohnung erfahren haben, angeschaut haben und uns verliebt haben. Die Dame am telefon sagte, ich solle kündigen, da die neue Wohnung ja billiger ist aber schriftlich kann sie mir das nicht geben. Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben, da noch viele Bewerber waren und ich Angst hatte, die wohnung nicht mehr zu bekommen. Darüber weiss die SB beim Sozialdienst bescheid und meinte sowas wie: ja, dann müssen sie ja sowieso umziehen. Ich bekomme wahrscheinlich keine Hilfe für Umzugskosten oder Kaution aber ist mir auch nicht wichtig. Wichtig ist mir, zu wissen ob die Miete vom Jobcenter übernommen wird. Aber soll ich jetzt einfach kündigen ohne etwas schriftliches von denen zu haben? können die mir die Miete kürzen oder garnicht bezahlen? Dürfen die mir überhaupt verbieten eine andere Wohnung zu mieten? Was soll ich machen? eigentlich hab ich ja garkeine andere Wahl aber habe jetzt etwas Angst. Danke

Wohnung, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Kündigungsfrist, Sozialamt, neue Wohnung
Wie komme ich aus meinem Sonnenstudio Vertrag raus?

Hallo Community,

ich habe vor über einem Jahr, ca. Sep. 2016, meine Kündigung eingereicht, mit dem Satz,

"hiermit kündige Ich meine oben genannte Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungsdatums zu."

Da ich in einem November eingetreten bin und es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (man kann nur jährlich austreten) gibt, habe ich die Frist für das Jahr 2016 überschritten und wollte für das Jahr 2017 kündigen. Nach Eingang der Kündigungsbestätigung, die bestätigte, dass eine Kündigung in diesem Jahr nicht möglich sei, sondern nächstes Jahr, so wie ich es wollte, war dann für mich klar, super November 2017 bin ich endgültig raus.

Im Dezember 2017 ist mir aufgefallen, dass Sie den Tarif aber noch abgebucht haben. Da habe ich nocheinmal meine Kündigungsbestätigung rausgekramt und gemerkt, dass ganz unten in dieser Bestätigung ein letzter Satz stand, den ich das Jahr zuvor nicht bemerkt und überlesen hatte:

"Sollten Sie eine Kündigung zum xx.11.2017 wünschen, bitten wir um eine erneute kurze schriftliche Nachricht, die innerhalb der vertraglich, vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen sollte."

Nun denke ich mir, eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Die nach meinem Beispiel unmissverständlich ausdrückt wann die Kündigung eintritt, und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser wäre nur 2017 gewesen. So denke ich mir, dass die Gegenfrage in der Bestätigung gar unnötig zu beantworten ist, da aus meiner Kündigung schon alles hervor geht und mit der Bestätigung auch der letzte Teil der Kündigung geschehen ist, und zwar der Erhalt der Kündigung. So bin ich doch auch nicht gezwungen gewesen, meine Kündigung zu bestätigen, oder?

Meine Frage ist, bin ich im Recht und habe ich Anspruch auf die Kündigung ab November 2017?


wäre super wenn ihr mir da helfen könnten, um aus diesem blöden Vertrag endlich rauszukommen. Falls etwas unverständlich ist, bitte fragen.

Grüße Krissi


Recht, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht
Erfährt mein neuer Arbeitgeber dass ich mein altes Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet habe (Kündigungsfrist)?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit 09/2010 in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Am 28.12.2017 habe ich zum 28.02.2018 gekündigt (lt. ArbeitsV gelten für mich die verlängerten Kündigungsfristen nach 622 Abs. 4 BGB). Meine neue Stelle (bei einer Behörde) soll ich jedoch bereits zum 01.02. antreten. Ich hatte versucht mit dem neuen AG den 01.03. zu vereinbaren, jedoch war ihnen das zu spät.

Mein alter AG ignoriert mich seit Übergabe meiner Kündigung. Meine beiden Chefs haben ihre Arbeit ins Homeoffice verlegt und gehen mir aus dem weg wo es nur geht. Ich habe beiden nun auch eine Email geschrieben und um ein Gespräch wegen einer Aufhebungsvereinbarung gebeten - keine Reaktion. Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis,waren alle per Du usw....es ist mir einfach unbegreiflich. Das Klima im Büro ist dadurch jetzt eher schlecht und ich geh auch nicht mehr gerne rein. Ich komm mir total blöd vor...

Nun ist meine Frage, da ich befürchte dass meine Chefs das iwie aussitzen (ich habe diese "Vermeidungstaktik" bereits schon einmal bei einer freien Mitarbeiterin mitbekommen), was passiert denn wenn ich am 01.02. die neue Stelle antrete? Also ich fehle beim alten AG dann unentschuldigt und er wird mich wohl fristlos kündigen...ok (Vertragsstrafe habe ich keine im Arbeitsvertrag). ABER bekommt mein neuer Arbeitgeber mit, dass ich mein altes Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet habe? Also wg. weil ggf. erstmal über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird oder meldet sich die KK o.ä.?

Vielen Dank vorab!

Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, Ausbildung und Studium
Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

Recht, Anwalt, Gericht, Abofalle, Jura, Kündigungsfrist, Mahnung, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Abonnenten
Kündigung zwischen den Jahren (Kaum einer da)?

Hallo,

ich habe vor zu kündigen und ich habe vor es so "knapp" wie möglich vor der Kündigungsfrist zu tun um die Restzeit mit Resturlaub abdecken zu können und Repressalien zu vermeiden. Es könnte ein Spießrutenlauf werden.

Nun wäre das im Jahr 2017 jedoch nur ein Donnerstag und ein Freitag. Perfekt für Brückentage, die scheinbar alle nutzen oder nutzen wollen. Ich habe vorsichtig nachgefragt wie die Personallage ist "wer zwischen den Jahren die Verwaltung besetzt hat".

Es scheint .. keiner. Damit wäre auch ein Einschreiben hinfällig da es keiner annimmt.

Frage:

Wie kündige ich dann? Es kann ja nicht sein, dass die Kündigung ins Wasser fällt weil keiner da ist.

  • Einscannen und parallel als PDF verschicken mit entsprechendem E-Mail Zeitstempel? Ist das gültig?
  • Einen X-/Y-Mitarbeiter das Ding in die Hand drücken und gegenzeichnen lassen?
  • Einfach hinlegen weil es datiert ist?

(Anpassung/Präzisierung:

Das Thema "Resturlaub" ist optional. Danke für die Hinweise! Selbstverständlich nehme ich so etwas nicht eigenmächtig. Er steht mir jedoch zu, er kann ja nicht ersatzlos verfallen. Kern der Frage ist nur "wie übergebe ich die Kündigung" weil einem Mitarbeiter ja nicht die Möglichkeit genommen werden kann zu kündigen nur weil Geschäftsführung (2 Leute) und Personal/Post (je eine Person) über Weihnachten 3 Tage nicht da ist.)

Kündigung, Weihnachten, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist
Zeitarbeit - Krankschreibung, krank - Abmeldung von Kundenseite - Lohnfortzahlung?

Hallo Leute,

Ich bin seit dem 13.09.17 über die Zeitarbeitsfirma "Persona Service" für ein wirklich extrem gutes Gehalt eingestellt worden (weit über Tarif mit "Einsatzbezogener-Zulage").

Das Probelm ist... nach 2 Wochen Tätigkeit hatte ich "Magen-Darm" Virus und war 11 Tage krank mit insgesamt 3 Besuchen beim Arzt.

Danach hab ich fleißig weiter gearbeitet auch über die Feiertage... bis ich höllische Schmerzen im linken Fuß wg. eines eingewachsenen Zehenagels bekam. Diagnose war wenig erfrischend... entweder aufschneiden oder Nagel ziehen... so bin ich nach Operation heute am 07.11.17 (13.09.17 war Eintritt) zum 2ten Mal krank geschrieben. Vorläufig bis Ende der Woche (10.11.17). Ich darf den Fuß nicht Belasten und bin jeden Tag bei der Kontrolle bzw. beim Verbandswechsel beim Hausarzt....

Der Anruf kam... die Einsatzfirma hat mich abbestellt... noch am selben Tag wie ich mich zum 2ten Male krank gemeldet habe... die Kündigung des Arbeitgebers (Zeitarbeit Persona Service ist noch heute raus).

Das Kommentar der Einsatzfirma war irgendwas wie "der teuerste Mitarbeiter ist mehr Abwensend als Anwesend".... 

Auch wenn ich den Brief noch nicht vorliegen habe, so hoffe ich doch auf humane Kündigungsfrist von 2 Wochen, bin mir aber unsicher... wie soll ich mich verhalten?

Der Kunde kann ja immer ab-bestellen... eben dafür bucht er ja Zeitarbeiter... aber welche Verpflichtung hat die Leiharbeitsfirma mir gegenüber, wenn ich seit dem 13.09 "unbefristet" eingestellt war und die Kündigung heute am 07.11 "verschickt" wurde (ich rechne mit Eintreffen zum 09.11).

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung für 1ne Woche oder 2 Wochen? Einen Ersatz mit diesem Lohnniveau schloss die Personal-Leiterin von Persona-Service telefonisch heute aus! Auch ein Einsenden von echten und makaberen Bildern meines blutigen Zehs und dem geschnittenen "wilden-Fleisch" änderten daran nichts. Sie haben einfach nur Jobs - die (ich sag sas mal frei-frühlich) niemand wirklich machen mag für um die 9 Euro Brutto... davon kann ich nicht mal die Miete zahlen.... ... sight

Ich habe noch ca. 10 Überstunden und 4 Tage Urlaub... soll ich mich weiter krank schreiben lassen oder macht das keinen Sinn???

Wann muß ich mich beim Arbeitrsamt melden? Entstehen mir Nachteile durch die Operaton-bzw.-Krankschreibung?

Ich bin auf jeden Euro angewiesen weil ich der alleinige Familien-Ernährer bin... ALG1 ist 300 Euro unter der fürstlichen Bezahlung von Persona-Service im Monat... aber ich bin mir für nichts zu Schade und ich will arbeiten...

was ist die Klügste Art- und Weise zu handeln momentan? Ich bitte um Hilfe!

Herzlichen Dank an alle die Antworten!!!

krank, Krankschreibung, Kündigungsfrist, Leiharbeit, Lohnfortzahlung, Zeitarbeit, igz
Kündigungsfrist 3 Monate Mietwohnung trotz mündlicher Zusage einen Nachmieter zu finden?

Guten Abend, am 15.09.2017 habe ich meine Wohnung bei einem Bauverein gekündigt. Am 18.09.2017 erfolgte bereits die Wohnungsabnahme. Bei der Abnahme fragte ich ob ich einen Nachmieter zum 01.10.17 suchen darf. Dies wurde bejaht. Daraufhin haben sich fünf Personen beim Vermieter (Bauverein) vorgestellt, die die Wohnung ab dem 01.10.2017 anmieten wollten. Diese Personen wurden vom Vermieter alle, bis auf eine sehr hartnäckige Dame, ignoriert. Die Dame hat daraufhin ein Angebot erhalten und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, unter anderem auch einen Übernahmevertrag mit mir. Ich bin bereits zum 30.09.17 ausgezogen, was auch in meiner Kündigung vermerkt war. Der Dame (mögliche Nachmieterin) wurde nun gesagt, dass die Wohnung erst ab dem 01.01.2018 anzumieten sei, man jedoch eine Ausnahme machen zum 01.12.2017 machen könnte. Das würde aber noch lange nicht heißen, dass sie die Wohnung auch bekäme. Ich kann es mir nicht leisten doppelt Miete zu zahlen und habe auf das Wort des Bauvereins bei der Wohnungsabnahme gehofft :"ich solle mir keine Sorgen machen, sie seien auch über das Mietverhältnis hinaus für mich da." Darf der Bauverein so vorgehen, wenn ich die mündliche Erlaubnis habe, einen Nachmieter zu finden? Habe ich ein Recht einen Teil der Miete einbehalten, wenn ich dort nicht mehr wohne? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Freundliche Grüße, Sandra Schmidt

Recht, Mietrecht, Kündigungsfrist, Wirtschaft und Finanzen
Kündigung während der Probezeit am Monatsanfang?

Hallo Zusammen,

ich bin seit dem 01.07. in einem Job angestellt welcher mir absolut keinerlei Spaß gemacht hab & weshalb ich mich nebenbei beworben habe. Dies ist mir insoweit geglückt, als dass ich eine neue Stelle spätesten zum 01.11. antreten kann.

Nun ist es derzeit ein Job im Außendienst, wo mein Chef mich

  1. bestimmt nach meiner Kündigung nicht mehr sehen will (da es auch mal gut gekracht hat zwischen uns) &

  2. er weiß dass ich keine Leistung mehr bringen werde, Termine mache oder beim Kunden allerernstens tolle Laune haben werde

Nun steht im Vertrag jedoch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Heißt Oktober müsste ich noch arbeiten...

Meine Idee war es deshalb im vorzuschlagen auf mein Oktobergehalt zu verzichten etc. und das wir eine Kündigung zum 01.10. vereinbaren ganz einfach, und ich somit dann im Oktober keiner Arbeit nachgehe, da es echt unvorstellbar in diesem Job ist wenn ich mich null damit identifiziere und er mich auch nicht sehen will...

Meine Frage hierzu war jedoch bevor ich das so vorschnell vorschlage welche anderen Wege es noch gibt?

Habe 30 Tage Urlaub im Jahr, dachte somit für das halbe Jahr 15 Stück noch, aber schon Google überflogen, dass es wohl nicht so ist sondern ich mir nur ein paar "erarbeitet" habe?

Wollt einfach wissen ob es irgendeine andere Möglichkeit gibt?

Müsst er mir dann die Urlaubstage eig. auszahlen oder so? Nein, oder?

Und ja, ich weiß ich könnt auch einfach weiterarbeiten aber in diesem Fall unvorstellbar, da sind Dinge passiert die kann man niemandem erzählen...

Freue mich über Ratschläge

Arbeit, Kündigung, Job, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechte, Jobangebot, kündigen, Kündigungsfrist, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigungsfrist