Kündigungsfrist bei Ausbildung?

3 Antworten

Du hast doch eben schon gefragt?

Also nochmals:

Man kann nicht einfach so wechseln! Die Regelung soll verhindern, dass Azubis abgeworben werden!

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Ein Blick in das Gesetz wäre hilfreich. Dort steht:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen , wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG001000000

.

Dann lies dir bitte diese Antwort durch. Komplett! Dazu musst du auf den Link klicken! Da steht auch etwas dazu, wie man am besten vorgeht, wenn man die Arbeitsstelle wechseln will.

Zum Zeitpunkt der Kündigung muss aber der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe vorliegen und du solltest diese Kündigung nicht verwenden, wenn du nur den Ausbildungsplatz wechseln willst. Wenn du ordentlich kündigst aber nur den Ausbildungsplatz wechseln willst und dein ehemaliger Betrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auch Schadensersatz verklagen. Zudem kann es zu Problemen mit der zuständigen Kammer beim Eintragen deines neuen Ausbildungsverhältnisses kommen.

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=83291


LuClRa  29.10.2019, 20:08

Unfassbar!

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Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 20:11

Danke. Allerdings aber da ist auch ein risiko drin oder? Sagen wir mal, ich kündige aber arbeite gemäß noch 4 Wochen. Der andere betrieb will mich allerdings für August 2020 schon. Werde dann also ca Juli kundigen müssen. Aber dann am Ende der Betrieb entscheidet sich für wenn anders. Dann habe ich die arsxh Karte oder? Aber ist doch blöd so alles .....

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Appelmus  29.10.2019, 20:36
@Irimatm

Du kannst in diesem Fall nicht kündigen, nur um den Betrieb zu wechseln.

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liavah  29.10.2019, 20:40
@Irimatm

Hast du den Text überhaupt gelesen? Ich weiß nicht mehr, wie ich das sonst noch erklären könnte.

  • Du kannst kündigen. Dann darfst du aber die gleiche Ausbildung nicht woanders weitermachen! Das ist verboten.
  • Du kannst kündigen. Du kannst dann eine ganz andere Ausbildung anfangen. Das ist nicht verboten.
  • Wenn du kündigst und den Betrieb wechselst, dann kann der alte Betrieb dich verklagen. Du musst dann vielleicht eine Strafe bezahlen.
  • Wenn die Zahnärztin dich nicht zur Schule läßt, dann musst du um Hilfe fragen. Das darf sie nicht. Die Zahnärztin hält sich nicht an das Gesetz. Sie bekommt dann Ärger.
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Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 21:01
@liavah

Ich darf kundigen aber nicht die gleiche Ausbildung im anderen Betrieb weiter machen, bitte was?? Wieso hat es damals eine Freundin auch so gemacht?! Wenn ich mich mit der Ärztin doch nicht verstehe usw usw dann kann ich doch schlecht dort bleiben also wieso dann kündigen ?! Aber nicht in der Ausbildung bleiben.

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liavah  29.10.2019, 21:04
@Irimatm
  • Wenn es einen wichtigen Grund gibt, dann kann man die Ausbildung wechseln. Wenn zum Beispiel die Ärztin gegen das Gesetz verstößt. Oder wenn es große Probleme gibt.
  • Man darf dann aber nicht einfach so kündigen. Man muss das mit der Kammer besprechen. Dann hilft die einem.
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Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 21:06
@liavah

Klar werde ich nicht einfach so kündigen ich will mich aber schon jetzt informieren was ich machen kann falls ich mich irgendwann mit der Ärztin nicht klar komme. Aber du hast mir eben gesagt das ich wenn ich kündige nicht mehr die Ausbildung machen kann. Das wäre schade.

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LuClRa  29.10.2019, 21:07
@Irimatm

Herr je, lies dir den Link komplett durch!

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liavah  29.10.2019, 21:07
@Irimatm
Aber du hast mir eben gesagt das ich wenn ich kündige nicht mehr die Ausbildung machen kann.

Ja, das habe ich gesagt. Aber das habe ich mir nicht ausgedacht. Es steht im Gesetz. Das Gesetz habe ich oben für dich schon hingeschrieben.

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LuClRa  29.10.2019, 21:10
@Irimatm

Wenn jeder, der mit seinem Chef nicht klarkommt, würden wohl sehr viele nicht mehr arbeiten. Es ist ein Unterschied ob sowas vorliegt oder Rechte/Gesetze nicht eingehalten werden.

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Irimatm 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 21:11
@LuClRa

Also heißt es, wenn er das Gesetz nicht einhält das ich also kündigen kann und wechseln kann ?! Oder ist es nicht möglich. Bin verwirrt weil doch steht:

  • Du kannst kündigen. Dann darfst du aber die gleiche Ausbildung nicht woanders weitermachen! Das ist verboten.
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LuClRa  29.10.2019, 21:17
@Irimatm

Ja, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, kannst du kündigen und die gleiche Ausbildung woanders weitermachen.

Willst du kündigen, weil du mit Chef/in nicht klarkommst, kannst du kündigen, aber nicht mit der gleichen Ausbildung weitermachen.

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liavah  29.10.2019, 21:21
@Irimatm
  • Man kann wechseln, wenn der Arzt sich nicht an das Gesetz hält. Oder wenn er einen sehr schlecht behandelt. Aber man muss das dann mit der Kammer besprechen. Die Ärztin kann dann Ärger bekommen.
  • Wenn man einfach so kündigt, dann darf man nicht wechseln. Dann bekommt man selbst Ärger.
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Nach deiner Probezeit kannst du nicht mehr ordentlich kündigen wenn du einfach nur den Betrieb wechseln willst. Da kannst du nur einen Aufhebungsvertrag versuchen.

Jetzt wird es echt anstrengend mit immer den gleichen Fragen🙄.

Du bist doch gerade dabei den Ausbildungsbetrieb zu wechseln UND denkst jetzt schon an Kündigung und an einen zweiten Wechsel!

Ehrlich, da fällt mir nix mehr ein!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

tajpms  29.10.2019, 20:53

Gleiche Fragen stellte sie auch schon, bevor sie die erste Ausbildung überhaupt angefangen hatte. Erinnerst Du Dich?

Ist das alles überhaupt passiert, oder werden wir hier systematisch veräppelt?

Kann jemand wirklich so beratungsresistent und d+u+zwei m sein? (man soll das d-Wort wohl nicht schreiben).

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LuClRa  29.10.2019, 21:11
@tajpms

Yes, ich erinnere mich (leider) an alle Fragen. Sie ist 2 Jahre älter als ich und so verpeilt🤯

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