Arbeitsvertrag kündigen fristgerecht?

3 Antworten

Wenn im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag eine Kündigung vor Antritt der Beschäftigung nicht ausgeschlossen ist, kannst Du selbstverständlich noch vorher kündigen.

Hast Du eine Probezeitvereinbarung mit verkürzter Kündigungsfrist? Wenn diese zwei Wochen beträgt und der (Fast-)Arbeitgeber die Kündigung noch heute erhält, kannst Du zum 6. November kündigen.


VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 09:35

Als Probezeit werden 6 Monate vereinbart. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

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VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 09:44
@Hexle2

Was ist aber wenn der Vertrag am 17.10 erstellt wurde und ihn erst gestern unterzeichnet habe ? Geht das dann nicht früher?

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Hexle2  23.10.2019, 09:47
@VampireGirl1988

Die Kündigungsfrist von 14 Tagen fängt einen Tag, nachdem der AG die Kündigung erhalten hat, an zu laufen.

Wann der Vertrag unterschrieben wurde, spielt keine Rolle. Maßgebend ist das Datum, an dem der AG Kenntnis von Deiner Kündigung bekommt.

Du kannst aber mal anrufen und fragen, ob Du einen Aufhebungsvertrag bekommst. Der kann zu jedem beliebigen Datum geschlossen werden, also auch für z.B. sofort

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was steht denn genau in dem vertrag?  14 tage zum monatsende oder zum 15. einen monats?


VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 09:27

Gar nichts

Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen gekündigt werden

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verreisterNutzer  23.10.2019, 10:13
@VampireGirl1988

Wie dir hier schon ein paar mal richtig beauskunftet wurde, kannst Du heute noch zum 07.11. Kündigen, sofern vorvertragliche Kündigung nicht ausgeschlossen wurde. Dazu must Du die Kündigung verfassen, heute noch zum Arbeitgeber bringen und dir den Empfang bestätigen lassen. Alternativ die Kündigung zum 08.11. per Post zustellen lassen (wenn sie denn dann morgen zugestellt werden würde) und die Zustellung als Einwurf Einschreiben bestätigen lassen.

Besser und sicherer wäre sich mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zum xx.xx.xxxx einigen.

Bedenke, nur eine WIRKSAME Kündigung oder Aufhebung bewahrt dich vor Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers.

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VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 11:33
@verreisterNutzer

Hab nochmal mit ihr gesprochen das ich dich kündige, da schrie sie mich total an und meinte ich solle alles zurück bringen heute. Also hat sich das alles erledigt für mich

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verreisterNutzer  23.10.2019, 11:47
@VampireGirl1988

Nicht solange du das nicht schriftlich hast.

Mach einen kurzen freundlichen Zweizeiler fertig, das beide mit der Vertragsaufhebung einverstanden sind und lass dir das von der Chefin oder einer personalverantwortlichen Person unterschreiben wenn du die Arbeitsmittel zurück bringst, nur damit bist du auch rechtlich unangreifbar.

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Die 14 Tage gelten wahrscheinlich eher zum Monatsende. Wäre also für diesen Monat zu spät und die Kündigung wäre somit frühestens zum 30.11. wirksam.

14 Tage ist aber eine komische Frist... Noch Probezeit?

Die Kündigungsfrist steht aber auch im Arbeitsvertrag...


Familiengerd  23.10.2019, 13:14
Die 14 Tage gelten wahrscheinlich eher zum Monatsende.

Nein - es sei denn, es wurde so vereinbart!

Bei der gesetzlichen Probezeit-Kündigungsfrist gibt es keine Bindung z.B. "zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats"; es kann zu jedem beliebigen Datum gekündigt werden.

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LongDriver  23.10.2019, 14:15
@Familiengerd

Es war eine Vermutung meinerseits, da leider keine genauen Infos zum Zeitpunkt meiner Antwort bekannt waren.
Ferner war nicht eindeutig, ob nun das neu aufzunehmende Arbeitsverhältnis schon vor Aufnahme gekündigt werden soll (dann wäre das mit der Probezeit klar gewesen), oder etwa ein schon länger bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll.
Da das aber ja im Verlauf geklärt wurde, frage ich mich, was dich bewogen hat, das Thema hier durch ein Zitat aus meiner Antwort erneut aufzugreifen...?!

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Familiengerd  23.10.2019, 15:01
@LongDriver
Da das aber ja im Verlauf geklärt wurde [...]

Ich habe die weiteren Kommentare zu Deiner Antwort zu spät gelesen.

Im Übrigen ist es ja auch nicht "ehrenrührig" ...

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VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 09:26

Ich könnte da zum 4.11 anfangen. Die ersten 6 Monate ist die Kündigungsfrist von 14 Tage

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VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 09:28
@LongDriver

Ja

Hab mich noch telefonisch wo informiert. Die meinten, wenn ich zum 4 anfange, soll ich heute zum 6 kündigen.

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LongDriver  23.10.2019, 09:28
@VampireGirl1988

jetzt mal Klartext: welches AV soll den gekündigt werden? Das aktuelle oder das was am 06.11. beginnt?

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LongDriver  23.10.2019, 09:33
@VampireGirl1988

ok...dann passt das. wenn du heute die Kündigung einreichst und im Vertrag nichts gegenteiliges steht (Kündigung vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit) kannst du heute zum 06.11. kündigen, ja...

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VampireGirl1988 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 09:39
@LongDriver
Also da steht nichts drin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses... wie gesagt in den ersten 6 Monaten habe ich eine Frist von 2 Wochen
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