Hallo, meine Lieben.
Mein Mann hat heute seine Kündigung abgegeben, schriftlich versteht sich. Aufgeführt wurde die Kündigung zum 15.08.15 per heutigem Datum. Keine Probezeit mehr.
Der Arbeitgeber verweigert die Annahme mit der Begründung, das die Kündigung nicht rechtens sein. Lt. Arbeitsvertrag gelten gesonderte Regelungen, die eine Kündigung erst zum 30.08.15 rechtfertigen würden.
Im Arbeitsvertrag jedoch steht unter:
*§3 Kündigungsfristen
...die Probezeit beträgt 3 Monate.Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungfrist 5 Arbeitstage. Danach richtet sich die Kündigungsfrist nach der gesetzlichen Regelung. *
Die Firma bietet ihm jetzt einen Aufhebungsvertrag an, jedoch bin ich entschieden dagegen, das er diesen annimmt. Denn es gibt Resturlaubsansprüche fürs gesamte Jahr, da die erste Jahreshälfte rum ist.
Meine Frage: Gelten besondere Regelungen in Sachen Kündigung? Kann ich nicht mehr zum 15. oder 30. eines Monats kündigen? Hat sich das Gesetz geändert?
Die Firma macht von Beginn an, was sie will. Ob gesetzlich vertretbar oder nicht. Ihm wird ebenso gedroht, stimmt er dem Aufhebungsvertrag nicht zu, kommt er vor dem 31.08.15 nicht raus - muss ggfs. sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Er soll aber nicht finanziell auf die Nase fallen.
Die Weiterbeschäftigung in der Firma ist für uns nicht mehr zumutbar, nachdem mein Mann grundlos von einem Kollegen zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde. Nachdem er Anzeige gegen den Kollegen erstattet hat und der Betrieb Post von der BG bekam, gab es eine Lohnkürzung für die Zeit der Krankschreibung und eine Abmahnung, weil er angeblich den Betriebsfrieden durch sein schuldhaftes Verhalten bei der Prügelei störte. Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. In so einem gestörten Betriebsklima muss man sich das nicht mehr antun.
Da die Lohnkürzung nicht rechtens ist, wollen wir natürlich dagegen vorgehen. Nur kann man das NACH einem Aufhebungsvertrag auch noch?
Hilfe :-(