Nachmieter für WG finden um Kündigungsfrist zu "verkürzen"?
Hallo :)
Ich wohne derzeit noch in einer WG, habe mein Zimmer in eben dieser Wohnung zum März 2020 gekündigt (bis zum Ende der Kündigungsfrist).
Ich selber stehe nicht im offiziellen Mievertrag, das steht nur mein Kollege als "Hauptmieter" drin.
Meine Frage: Ich habe ja das Recht, einen Nachmieter zu suchen bzw dem Hauptwohnungsmieter vorzuschlagen. Bestenfalls fände sich ja jmd und der Vertrag würde einfach überspringen. Was aber, wenn ich potenzielle Nachmieter vorstelle, aber mein Mitbewohner einfach keinen von eben diesen haben möchte? Mir wurde von einer Freundin erzählt, dass ich anschließend dennoch aus dem Mietvertrag sofort raus kann, stimmt das? Und was für Alternativen habe ich für das Überspringen der Kündigungsfrist?
LG
Folgefrage:
Okay, es scheint eindeutig das der Vermieter selbst bzgl der Kündigungsfrist am längeren Hebel sitzt.
Ich selber werde die WG schon Ende Januar verlassen, da ich mich mit dem Hauptmieter verzofft habe und es keine Aussicht auf besserung gibt. Der Raum, für den ich dennoch weitere 2 Monate Miete bezahle, ist ja dennoch in dem Fall noch "meiner". Was für Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kollege "hinter meinen Rücken" jmd. anderen einziehen lässt und einfach nur die Miete von mir abgreifen möchte? So etwas erwarte ich nämlich im Moment von meinem Kollegen.
5 Antworten
Deine Freundin hat dir Unsinn erzählt. Du kommst anschließend nicht aus dem Mietvertrag, wenn der Vermieter deinen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnt. Es gibt keine Recht auf Nachmietergestellung.
Das ist der Punkt.
Deine Konstellation ist nicht eine Wohngemeinschaft sondern ein Untermietverhältnis.
Dein Vermieter ist kein Kollege im Sinne des Mietrechtes. Daher wird hier auch nichts kollegial besprochen oder geregelt, noch dazu, weil du dich mit deinem Vermieter überworfen hast.
Dennoch könntest du trotz deiner wirksamen Kündigung eine einvernehmliche Vertragsauflösung mit dem Vermieter herbeiführen, wenn du dem Vermieter ein für ihn günstiges Angebot machst.
Klipp und klar .... kein Vermieter ist verpflichtet einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren - selbst wenn dieser 50 davon vorschlägt.
Der Hauptmieter darf es auch durchaus ausnutzen, dass Du Miete bezahlen musst und er für einige Zeit mal die Wohnung für sich hat.
Du kannst vorschlagen so viele du willst. Trotzdem muss der Hauptmieter damit einverstanden sein. Und nur wenn es tatsächlich zu einer Vermietung kommt, bist du raus.
Der Raum, für den ich dennoch weitere 2 Monate Miete bezahle, ist ja dennoch in dem Fall noch "meiner". Was für Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kollege "hinter meinen Rücken" jmd. anderen einziehen lässt und einfach nur die Miete von mir abgreifen möchte?
Wenn du diese Befürchtung hast, solltest du die Schlüssel erst am letzten Tag abgeben. Somit kannst du immer kontrollieren, ob dein Zimmer noch frei ist.
Wie du schon richtig sagst, kannst du einen Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet diesen zu nehmen. Du musst deine Kündigungsfrist einhalten. Es gibt nichts womit du deine Frist "überspringen" kannst. Das hängt alles vom Wohlwollen deines Vermieters ab.