Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

Wohnung, Mieter, Vermieter, Kosten, Wohnungsschlüssel
Nicht abgesprochene Kosten bei Hochzeitsfeier

Hallo,

wir haben vor einem Monat in einer Winzergenossenschaft unsere Hochzeit gefeiert. Im Vorfeld wurde abgesprochen, dass Miete und Servicekosten (15€/h) anfallen. Getränke werden bei ihnen immer auf Komission vom Getränkehändler bestellt. Weine werden natürlich vom Haus bereitgestellt. So weit so gut. Wir haben das alles mündlich vereinbart und hatten auch keinen Grund/Zweifel, warum wir das schriftlich verlangen sollten.

Nun kam die Rechnung und zu unserem Erstaunen wurden nicht nur die vereinbarten Servicekosten in Rechnung gestellt, sondern auch für alle Getränke außer den Weinen Gaststättenpreise verlangt (kleines Bier 2,5€, Flasche Cola 3€,...). Zusätzlich wurden Mieten für Hussen und Bierbänke angegeben, die vorher nie erwähnt wurden. Auf Nachfrage wurde behauptet, dass uns eine Preisliste für Veranstaltungen gegeben wurde, die wir definitiv nie bekommen haben.

Nach ein paar Emailwechseln und null Einsicht, haben wir zumindest den unstrittigen Teil überwiesen, warten aber seit 1,5 Wochen auf eine weitere Rückmeldung und haben stattdessen heute eine Zahlungserinnerung über den Restbetrag bekommen.

Weiß jemand von rechtlicher Seite Rat? Ist der Anbieter in der Bringschuld und hätte alle Preise schriftlich geben sollen, oder ist das unsere Schuld und wir hätten das verlangen sollen? Ist es nicht unüblich, einerseits Service zu berechnen und dann aber trotzdem Gaststättenpreise und Miete zu kassieren?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Hochzeit, Kosten, Kostenvoranschlag

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