Guten Tag ich habe 3 Kinder und eins von den drei muss nach der regulären Schule noch in die OGS offene Ganztagsschule zur Betreuung.Laut Vereinbarung gibt es feste Abholzeiten entweder 13, 15 oder 16 Uhr .
Sind diese Abholzeiten rechtlich bindend . Ich hab um 15 Uhr Feierabend und bin dann ungefähr um 15.10 Uhr an der Schule . Laut der Betreuung kann ich mein Kind dann aber erst um 16 Uhr abholen was natürlich für mich eine total blöde Situation ist und meinen weiteren Ablauf total durcheinander bringt.
Eine Betreuerin meinte das die heute eine Ausnahme macht aber in Zukunft muss ich um 15 Uhr oder um 16 uhr mein Kind abholen ansonsten könnten die den Betreuungsplatz kündigen und ich hätte dann gar keine Betreuung die ich aber zwingend brauche .
kann mir einer sagen ob das rechtlich so richtig ist und man mir tatsächlich den Betreuungsplatz kündigen kann nur weil die ihre eigenen Regeln haben?
laut Ganztagsförderungsgesetz in NRW habe ich einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.