Hallo,

wir haben vor 3 Tagen einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Bei der Probefahrt ist uns nicht aufgefallen, dass die Klimaanlage defekt ist und haben den Wagen ohne Beanstandung gekauft. Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass der Klimakompressor defekt ist. Nach Schätzung meiner Werkstatt, kommen für den Austausch des Kompressors inkl. Aus- und Einbau ca Kosten von 700 EUR zustande.

Im Kaufvertrag ist der Mangel nicht aufgeführt - da er weder uns, noch dem Verkäufer auch nicht bekannt war.

Wer ist nun rechtlich dazu verpflichtet die Kosten für die Reparatur zu übernehmen? Was gilt hier bei einem Privatkauf? Für den Kauf haben wir den Mustervertrag von autoscout24 genommen: http://ww2.autoscout24.de/as24_service_contract.pdf

Danke für Eure Hilfe!