Hallo, ich habe ein Grundstück gekauft. Es besteht eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht). Der Nachbar hat seine Abwasserleitung inkl. Kontrollschacht auf meinem Grundstück. Allerdings verläuft sie drei Meter weit im Grundstück drin (parallel zur seitlichen Grundstücksgrenze). Genau auf der 3-Meter-Linie soll aber mein Haus beginnen, was ich bauen will. Sonst reicht der Platz nicht aus. Wer trägt die Kosten für die Umlegung der Leitung?

Danke für eure Antworten!