Was ist eine Erhebung der öffentlichen Anklage?

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Was ist eine Erhebung der öffentlichen Anklage?

Das sagt uns § 170 Abs. 1 StPO:

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

Der Inhalt der Anklageschrift ergibt sich aus § 200 StPO:

Die Anklageschrift hat

  1. den Angeschuldigten,
  2. die Tat, die ihm zur Last gelegt wird,
  3. Zeit und Ort ihrer Begehung,
  4. die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften

zu bezeichnen (Anklagesatz).

In ihr sind ferner

  1. die Beweismittel,
  2. das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und
  3. der Verteidiger

anzugeben.

[...]

In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird.

Wenn der begründete Verdacht auf ein Verbrechen besteht, kann die Staatsanwaltschaft eine "öffentliche Anklage" erheben und den Vorgang an ein Gericht weiterreichen. Da sprechen dann die Richter ein Urteil.

Bei manchen Gesetzesverstößen kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten, auch wenn der Geschädigte selbst keine Anzeige erstattet. Bei Mord natürlich aus naheliegenden Gründen, aber auch bei Entführung und anderen Verbrechen.