Was ist eine Erhebung der öffentlichen Anklage?
3 Antworten
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Was ist eine Erhebung der öffentlichen Anklage?
Das sagt uns § 170 Abs. 1 StPO:
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
Der Inhalt der Anklageschrift ergibt sich aus § 200 StPO:
Die Anklageschrift hat
- den Angeschuldigten,
- die Tat, die ihm zur Last gelegt wird,
- Zeit und Ort ihrer Begehung,
- die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften
zu bezeichnen (Anklagesatz).
In ihr sind ferner
- die Beweismittel,
- das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und
- der Verteidiger
anzugeben.
[...]
In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird.
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Wenn der begründete Verdacht auf ein Verbrechen besteht, kann die Staatsanwaltschaft eine "öffentliche Anklage" erheben und den Vorgang an ein Gericht weiterreichen. Da sprechen dann die Richter ein Urteil.
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Bei manchen Gesetzesverstößen kann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten, auch wenn der Geschädigte selbst keine Anzeige erstattet. Bei Mord natürlich aus naheliegenden Gründen, aber auch bei Entführung und anderen Verbrechen.