Wie bezirzt man ukrainische Männer?

Ich hab übers Internet jemanden kennengelernt, der mir ausgezeichnet gefällt. Er spricht nicht deutsch, und wir unterhalten uns auf englisch, wodurch ich schon ein wenig eingeschränkt bin, weil ich das nicht besonders gut beherrsche. Er hält sich gerade, der Arbeit wegen, in Deutschland auf, im selben Bundesland sogar. Als ich sein Foto sah, nahm ich seine Aura wahr und war sofort vereinnahmt. Verliebt. Ich mag seine Mentalität. Er scheint meine altmodischen Werte zu teilen. Die Entfernung beträgt 22 Kilometer (Luftlinie) Er meldet sich regelmäßig bei mir und hat mir heute persönliche Informationen anvertraut. Ich hab ihn vor ein paar Tagen gefragt, ob er mich treffen will. ,,I think It's fine" hat er geantwortet, aber ist ausgewichen, als ich wissen wollte; wann. Heute versuchte ich erneut, mich mit ihm zu verabreden, woraufhin er mir ein Foto seines vor einer Woche abgelaunen Führerscheins schickte. Dann hat er mir weitergeschrieben. Ich bin irritiert und will nicht aufdringlich sein. Ich will ihn mir aber auch nicht entgehen lassen oder dass mir das entgleitet. Wie kann ich ihn bezirzen? Ich darf nicht mehr so forsch sein, nicht wahr? Wie ist sein Verhalten zu verstehen? Nicht dass er gar kein Interesse an mir hat, sondern bloß aus falsch verstandener Freundlichkeit mit mit in Kontakt verbleibt. In besseren Kreisen sagt man schließlich auch nie Nein, sondern ,,Ich wünsche dir eine gute Nacht, während ich über dein Angebot nachdenke."

Liebe, Freundschaft, Beziehung, Liebe und Beziehung, Russland, Ukraine, Zwischenmenschliches
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontaktverbot, das in einer Kanzlei unterschrieben und einem, das richterlich beschlossen ist?

Gibt es überhaupt einen Unterschied? Steht nur ein Verstoß gegen letzteres unter Strafe?

Mich ereilte ein Brief vom Anwalt meines Exfreundes, dass ich mich in dessen Kanzlei begeben soll, um eine Abstandsregelung zu vereinbaren.

,,XY, der mich mandatiert hat, der mich mandatiert hat, gegen Sie ein Gewaltschutzverfahren einzuleiten. Aufgrund meiner im letzten Gespräch gewonnenen Einschätzung von Ihnen, gehe ich jedoch davon aus, dass ein Gerichtsverfahren vermeidbar sein müsste. Dazu wäre es jedoch erforderlich, dass sie einen Besprechungstermin mit mir in meiner Kanzlei vereinbaren, ich Ihnen eine Vereinbarung erläutere, die den Zweck hat, dass sie XY fernbleiben."

Inwiefern wäre es für mich von Vorteil, darauf einzugehen? Gar nicht?
Dient das nur dem Zweck, denen das Prozessprozedere zu ersparen?
Möchte er sich vor einer persönlichen Begegnung mit mir, die in einem Gerichtssal umumgänglich wäre, weil wir da beide gehört würden, drücken?

Tatsächlich habe ich ihm gegenüber niemals körperliche Gewalt ausgeübt. Lediglich zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände* bestanden, nachdem ER MICH, wohlgemerkt, in einem Autounfall umzubringen versucht hat.

*Diese hat er mir bis heute vorenthalten und wohl vor, es weiterhin zu tun.

Recht, Anwalt, Gerichtsverfahren, Jura, Kontaktverbot, Prozess, Richter
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