Besteht Recht auf RĂŒcktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Reparatur, auch wenn HĂ€ndler dies nicht bestĂ€tigt?
Anfang Oktober 2019 wurde ein Waschtrockner von einem HĂ€ndler geliefert. Anfang November 2020 wurde die Reparatur ĂŒber den Kundendienst des Herstellers ausgelöst, Auftragsannahme war Anfang November. Der HĂ€ndler wurde per Email darĂŒber in Kenntnis gesetzt, das die Rechnung abhanden gekommen war und der HĂ€ndler sendete daraufhin die Rechnung erneut zu, die Reparaturanfrage wurde nicht an ihn gestellt.
Der Waschtrockner funktionierte noch, aber es waren 3 MĂ€ngel aufgetreten. Der Kundendienst kam erst am 5.12., im Zuge dieser Reparaturarbeit wurde die Waschmaschine gĂ€nzlich funktionsuntĂŒchtig. Der Kunde hatte Derartiges nicht geahnt, war darauf nicht vorbereitet und ihm fehlt nun ein GerĂ€t zum Waschen. Der Kundendienst musste ein Ersatzteil bestellen, kam am 11.12. Es stellte sich heraus, dass neues elektronische Bauteil nicht mit den veralteten Komponenten im GerĂ€t zusammenpasst. Der Techniker bestĂ€tigte auf dem Reparaturbeleg, dass der HĂ€ndler nun das gleiche GerĂ€t neu zusenden muss.
Telefonisch wurde am 11.12. der HĂ€ndler darĂŒber informiert als auch per Email, der HĂ€ndler teilte per Email dann mit, dass er sich erst mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, ob er das defekte GerĂ€t abholen sowie dass das gleiche GerĂ€t nicht neu bestellt werden kann. Es ist aber defakto so, dass es dieses GerĂ€t noch immer bei vielen anderen FachhĂ€ndlern zu kaufen gibt.
Am Telefon wurde der HĂ€ndler nach mehrfachen erfolglosen Versuchen noch einmal erreicht und es kam wiederum die Antwort, dass er sich erst beim Hersteller erkundigen mĂŒsse. Der fragte dann, ob er vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten kann, da das GerĂ€t nicht neu bestellbar ist. Der HĂ€ndler reagierte nicht. Daraufhin sendete der Kunde mehrere gleichlautende Faxe sowie Emails mit der Nachricht innerhalb von 7 Tagen eine Neulieferung zu erhalten oder innerhalb von 3 Tagen die BestĂ€tigung zu erhalten, dass ein RĂŒcktritt vom Kaufvertrag erfolgen darf.
Der HĂ€ndler antwortete 2 Tage spĂ€ter mit der Nachricht, dass eine Spedition sdas defekte GerĂ€t abholen wird. Aber kein Satz darĂŒber, ob dem RĂŒcktritt vom Kaufvertrag zugestimmt wird oder doch noch ein neues GerĂ€t geliefert wird! Der Kunde sendete vor dieser Mail ein Einschreiben an den HĂ€ndler mit der Forderung der Neulieferung des GerĂ€tes innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens oder der BestĂ€tigung des RĂŒcktritts vom Kaufvertrag, ansonsten wird es zu Schadensersatzforderungen kommen. Der Kunde hat den HĂ€ndler in Kenntnis gesetzt, dass die Waschmaschine aus familiĂ€ren als auch beruflichen GrĂŒnden benötigt wird, um saubere Utensilien zur VerfĂŒgung zu haben. Der HĂ€ndler meldet sich aber wieder nicht.
Hat der Kunde nun das Recht, einfach eine neue Waschmaschine zu kaufen? Oder muss er noch die Nachricht des HĂ€ndlers abwarten oder die 7-Tage-Frist? Was ist wenn der HĂ€ndler den Kaufpreis nicht zurĂŒck erstattet, sondern nur das defekte GerĂ€t abholen lĂ€sst, ohne ein neues zu liefern? Ist die Reparaturzeit nicht lĂ€ngst ĂŒberschritten?