Besteht Recht auf RĂŒcktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Reparatur, auch wenn HĂ€ndler dies nicht bestĂ€tigt?

Anfang Oktober 2019 wurde ein Waschtrockner von einem HĂ€ndler geliefert. Anfang November 2020 wurde die Reparatur ĂŒber den Kundendienst des Herstellers ausgelöst, Auftragsannahme war Anfang November. Der HĂ€ndler wurde per Email darĂŒber in Kenntnis gesetzt, das die Rechnung abhanden gekommen war und der HĂ€ndler sendete daraufhin die Rechnung erneut zu, die Reparaturanfrage wurde nicht an ihn gestellt.

Der Waschtrockner funktionierte noch, aber es waren 3 MĂ€ngel aufgetreten. Der Kundendienst kam erst am 5.12., im Zuge dieser Reparaturarbeit wurde die Waschmaschine gĂ€nzlich funktionsuntĂŒchtig. Der Kunde hatte Derartiges nicht geahnt, war darauf nicht vorbereitet und ihm fehlt nun ein GerĂ€t zum Waschen. Der Kundendienst musste ein Ersatzteil bestellen, kam am 11.12. Es stellte sich heraus, dass neues elektronische Bauteil nicht mit den veralteten Komponenten im GerĂ€t zusammenpasst. Der Techniker bestĂ€tigte auf dem Reparaturbeleg, dass der HĂ€ndler nun das gleiche GerĂ€t neu zusenden muss.

Telefonisch wurde am 11.12. der HĂ€ndler darĂŒber informiert als auch per Email, der HĂ€ndler teilte per Email dann mit, dass er sich erst mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, ob er das defekte GerĂ€t abholen sowie dass das gleiche GerĂ€t nicht neu bestellt werden kann. Es ist aber defakto so, dass es dieses GerĂ€t noch immer bei vielen anderen FachhĂ€ndlern zu kaufen gibt.

Am Telefon wurde der HĂ€ndler nach mehrfachen erfolglosen Versuchen noch einmal erreicht und es kam wiederum die Antwort, dass er sich erst beim Hersteller erkundigen mĂŒsse. Der fragte dann, ob er vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten kann, da das GerĂ€t nicht neu bestellbar ist. Der HĂ€ndler reagierte nicht. Daraufhin sendete der Kunde mehrere gleichlautende Faxe sowie Emails mit der Nachricht innerhalb von 7 Tagen eine Neulieferung zu erhalten oder innerhalb von 3 Tagen die BestĂ€tigung zu erhalten, dass ein RĂŒcktritt vom Kaufvertrag erfolgen darf.

Der HĂ€ndler antwortete 2 Tage spĂ€ter mit der Nachricht, dass eine Spedition sdas defekte GerĂ€t abholen wird. Aber kein Satz darĂŒber, ob dem RĂŒcktritt vom Kaufvertrag zugestimmt wird oder doch noch ein neues GerĂ€t geliefert wird! Der Kunde sendete vor dieser Mail ein Einschreiben an den HĂ€ndler mit der Forderung der Neulieferung des GerĂ€tes innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens oder der BestĂ€tigung des RĂŒcktritts vom Kaufvertrag, ansonsten wird es zu Schadensersatzforderungen kommen. Der Kunde hat den HĂ€ndler in Kenntnis gesetzt, dass die Waschmaschine aus familiĂ€ren als auch beruflichen GrĂŒnden benötigt wird, um saubere Utensilien zur VerfĂŒgung zu haben. Der HĂ€ndler meldet sich aber wieder nicht.

Hat der Kunde nun das Recht, einfach eine neue Waschmaschine zu kaufen? Oder muss er noch die Nachricht des HĂ€ndlers abwarten oder die 7-Tage-Frist? Was ist wenn der HĂ€ndler den Kaufpreis nicht zurĂŒck erstattet, sondern nur das defekte GerĂ€t abholen lĂ€sst, ohne ein neues zu liefern? Ist die Reparaturzeit nicht lĂ€ngst ĂŒberschritten?

Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, HĂ€ndler, Jura
Wohnung ohne Heizung im Bad, KĂŒche und WC, SchimmeldĂ€mpfe und Heizungsausfall: wie Mietminderung?

Ich bin Anfang des Monats in eine Wohnung gezogen, bei der ich erst bei Bewohnung grĂ¶ĂŸere MĂ€ngel festgestellt habe: Bei SchlĂŒsselĂŒbergabe wurden mir ein mĂŒffeliger Geruch gewahr. Bei der Besichtigung waren noch z. T. Möbel drin, diesen Geruch nimmt man sofort wahr, wenn man von draußen zur HaustĂŒr hereinkommt, dort befindet sich dann der Abgang zum Keller, wo v. a. in meinem Keller starker Schimmel an den WĂ€nden ist. Der Vermieter zeigte bei Besichtigung einen falschen Keller, dessen WĂ€nde gestrichen und ohne Schimmelbefall waren. Meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoß 2 Meter weiter von der HaustĂŒr, deswegen bin ich direkt von dem Schimmelgeruch bzw. den DĂ€mpfen betroffen. Aufgrund dieser Tatsache habe ich mit dem Vermieter direkt nach Einzug mĂŒndlich vereinbart, dass ich wieder ausziehen werde, die volle Miete weiter zahle, dafĂŒr ohne KĂŒndigungsfrist aus der Wohnung kann. Die SchimmeldĂ€mpfe nimmt man kurzzeitig wahr, wenn man meinen Flur betritt, aber dann schon nicht mehr, das liegt wohl an den Möbeln in der Wohnung. Bei SchlĂŒsselĂŒbergabe war die Wohnung leer und da habe ich das die ganze Zeit ĂŒber gerochen. Das ist schon ein erheblicher Gesundheitsschaden (mgl. Asthma, Krebs). Ein weiterer Mangel ist die fehlende Heizung im Bad. Das befindet sich als Raum ohne ZwischentĂŒr im Anschluss an der KĂŒche. In beiden RĂ€umen als auch im extra WC befinden sich keine Heizkörper. Ich hatte vorher mal in einer Wohnung gewohnt, wo sich das Bad ohne Heizung von den Heizungsrohren, die dort verliefen, erwĂ€rmte, aber auch nur auf 18 Grad. Hier ist es so, dass es zwar ne Menge Rohre im WC gibt, aber dort nichts warm wird. Hier gibt es nur alte Gaseinzelöfen in 2 Zimmern, da werden keine Rohre warm, wie ich vorher angenommen hatte. Am schlimmsten ist aber die KĂ€lte in der KĂŒche/Dusche, dort herrscht derzeit eine Zimmertemperatur von 10 Grad, wenn es draußen kĂ€lter wird, wird die Temperatur weiter absinken. Das ist im Prinzip ein unbewohnbarer Mangel. Ich habe mit so etwas nicht gerechnet, da der Vormieter fast 4 Jahre dort gewohnt hat, ich mir aber jetzt nicht mehr erklĂ€ren kann, wie man es so lange in der Wohnung aushalten kann. Ich beheize die Dusche/KĂŒche teilweise mit einem Heizstrahler, das verursacht Stromkosten von ca. 50 Cent/Tag, wenn ich den nur 1-2h einschalte. Da kommen echt Kosten auf mich zu! Zudem ist die Miete der Wohnung selber schon sehr hoch. Der Vermieter wollte im Schlaf- u. Wohnzimmer neue Heizkörper anbringen lassen, wenn ich in der Wohnung hĂ€tte bleiben wollen. Das hatten wir mĂŒndlich vor dem Einzug, nach Vertragsunterzeichnung vereinbart, da mir der Vormieter von ungeheuren Kosten beim Gas durch wohl defekte Heizkörper berichtete. Da wusste ich noch nicht von der fehlenden Badheizung. Seit 5 Tagen ist die Heizung im Wohnzimmer ausgefallen, die Reparatur wird noch 1 Woche dauern. Soll ich fĂŒr diese MĂ€ngel Mietminderung verlangen? Wenn ich in 1-2 Monaten noch keine neue Whg habe, muss ich wohl!

Wohnung, Schimmel, Recht, Mietrecht, Heizung, Mietvertrag
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