Ist eine Schriftvergleichung ein Beweis oder nur ein Indiz?
Gehen wir von Wandalismus aus, eine Person schreibt etwas auf eine Wand. Nun soll aus einem Kreis von Verdächtigen der Täter durch einen Schriftvergleich gefunden werden. Reicht das als einziger Beweis vor Gericht? Nach Paragraph 441 ZPO ist ein Schriftvergleich nur zur Feststellung der Echtheit eines Dokuments zulässig.
MfG
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