Angenommene Entschuldigung, trotzdem Anzeige?

6 Antworten

Man kann trotzdem zur Polizei gehen, ja.

Dass es moralisch verwerflich ist, wenn man bereits eine Wiedergutmachung erhalten hat, spielt erstmal keine Rolle für die Aufnahme eines Verfahrens. Je nach Delikt kann es ja strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen geben, womit ggf nur die zivilrechtliche abgegolten ist.

Wenn da schon was hin und her ging, kann das allerdings auch als negativ = Bestechung angesehen werden.

Gruß S.

Das Stück Papier ist rechtlich gesehen ohne Relevanz.

Und das ist auch gut so. XD


Nutzer4368 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 12:31

Was ist wenn ich dafür ein Angebot gegeben habe den er schon angenommen hat . Also ein anderes Angebot statt zur Polizei zu gehen

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Natürlich kann man sich umentscheiden.


Nutzer4368 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 12:29

Was ist wenn ich dafür ein Angebot gegeben habe den er schon angenommen hat . Also ein anderes Angebot statt zur Polizei zu gehen

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Das interessiert die Polizei nicht. Du gehst ja auch nicht in einen Supermarkt und sagst der Kassiererin "Meine Nachbarin kauft jetzt nächste Woche kein Brot. Hier -schriftlich". Selbst wenn due Person gesagt hat, sie geht nicht hin, dann darf sie das natürlich trotzdem tun - egal ob Entschuldigung angenommen oder nicht


Nutzer4368 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 12:29

Was ist wenn ich dafür ein Angebot gegeben habe den er schon angenommen hat . Also ein anderes Angebot statt zur Polizei zu gehen

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LePetitGateau  30.11.2020, 12:29
@Nutzer4368

Irrelevant. Wenn etwas strafrechtlich relevant ist, dann darf die Person immer zur Polizei gehen.

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Ja, kann man, egal ob du ihm Geld oder sonstwas gegeben hast.