Meine Oma ist letztes Jahr verstorben und mein Opa ist Alleinerbe (Berliner Testament). Beide haben das Reihenhaus, in dem mein Opa nun nur noch wohnt, mal zusammen zu je 1/2 erworben. Zu jedem Reihenhaus gehört eine Garage. Wenn jemand Neues in ein Reihenhaus dort zieht, müssen alle Anwohner zustimmen, dass der neue Besitzer auch eine Garage kaufen darf. Nun meint der Notar und Rechtsanwalt der neuen Besitzer eines Reihenhauses, dass mein Opa meine Oma aus dem Grundbuch löschen muss, weil sie nicht mehr Eigentümerin ist und somit keine Zustimmung mehr geben kann. Ist das richtig? Ich meine, mein Opa tritt ja nun in ihre Fußstapfen und kann doch nicht durch den Tod meiner Oma mit Kosten für das Grundbuchamt und einen Notar bestraft werden?! Ich benötige Hilfe :( Danke schon mal im Voraus!