Sehr geehrte Wissende,

nach dem Erhalt der Betriebs- und Heizkostenabrechnung konnte ich feststellen, dass mein Nachname (Adressat) falsch geschrieben ist. ...PPER = ...PPA. Vielleicht zähle ich gerade Erbsen aber ist das ein anfechtbarer Fehler? Die 12-monatige Frist ist vorbei und ich wohne bereits woanders. Dem Vermieter lag/liegt mein Personalausweis sowie andere Dokumente (Einkommensbescheid etc.) mit korrekter Schreibweise meines Nachnamens vor. Eine Antwort wäre toll. Lieben Gruß Svish