Es gibt eine Meldepflicht gegenüber den Bauämtern wenn ein Befall durch den echten Hausschwamm festgestellt wurde. Hausschwamm Befall ist in Deutschland ans Bauamt meldepflichtig. Das macht auch Sinn, da laut BGB (Bau Gesetz Buch) der Hausschwammbefall ein schwerer Baumangel ist, der durch einen zertifizierten Baugutachter beurteilt und klassifiziert werden muss. Meldet man den Befall nicht und will sein Haus verkaufen, hat der Käufer (bei Unwissenheit) nachträglich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung in Höhe der Sanierungskosten zu fordern.

Welche Relewanz hat so eine Aussage, "Schwamm ist möglich" bei einer Hausversteigerung? Ist das dann auch noch unwissentlich für den Käufer?