Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?

Hallo liebe Community,

ich habe vor kurzem begonnen meine Garage umzubauen ,weil mein Tor defekt war und ich jetzt eigentlich auch nur mein Motorrad drin geparkt hatte .

Beim Umbau kam mir die Idee dort einem wenig meinem Hobby nachzugehen und zu werkeln , daher hatte ich mir 2m² noch als Toilette mit kleiner Dusche mit Trockenbauwänden gezogen gehabt.

So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt und die sind bald bei mir zum besichtigen. Habe mir jetzt gedacht dies jetzt tatsächlich als Garage zu nutzen. Hat sich ja erledigt als Hobbyraum ,da die jetzt nen Auge auf mich werfen. Meine Frage ist es erlaubt eine Toilette oder Dusche in der Garage zu haben ?

Würde nämlich dort wo die Toilette ist jetzt dann in Zukunft reifen abstellen. Würdet ihr mir empfehlen die Toilette , Waschbecken + Dusche komplett auszubauen oder nur die Dusche ?

Es ist eine genehmigungsfreie Garage von 15 m2 . Als genehmigungsfreier schuppen kann es leider nicht mehr eingestuft werden ,da in Berlin bis zu 10 m2 Schuppen genehmigungsfrei sind und alles darüberhinaus bauantragspflichtig.

Bei Garagen bis 30 m2 sieht das anders aus. Aber wo wird eine Garage definiert ?

Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ?

Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen?

Die Dusche schätze ich sollte ich erstmal unterlassen.

Hat jemand dazu eine quelle für berlin ?

Lg

Auto, KFZ, bauen, Immobilien, Garage, Baugenehmigung, Behörden, Umbau
Wie teuer sind die laufenden Kosten (monatlich) für ein Wochenendhaus?

Hallo ihr Lieben,

ich habe - nach langen Überlegungen - mich dazu entschlossen, dass ich mir vom Erbe meiner Großeltern gerne ein Wochenendhaus kaufen möchte , nicht sofort und vll. auch nicht nächstes Jahr, aber irgendwann in nächster Zeit, am liebsten in Ostdeutschland oder noch lieber in Schleswig Holstein. Ich in momentan noch Studentin, habe also keine eigenen Einnahmen bzw. nicht wirklich viel. Ich meinte mit Wochenendhaus auch kein Ferienhaus, sondern wirklich nur eine ganz einfache robuste Hütte/Holzhütte in der Natur. Ich habe auf einigen Immobilienseiten viele gefunden zb. in Sachsen/Sachsen Anhalt für 5000-15000Euro. Zur Verfügung habe ich ca. 25.000.

Ich kenne mich mit Immobilienkäufen wirklich rein gar nicht aus, deshalb habe ich ein paar Fragen an hilfsbereite Leute, die sich vll damit auskennen oder selber so etwas besitzen.

Wenn ich so ein Haus kaufe, erwarten mich ja nicht nur die Anschaffungskosten+Notar+Grunderwerbssteuer. Sondern es gibt ja noch die laufenden Kosten wie z.B. Strom, Müllabfuhr, Hausversicherung etc. Weiß jemand, in welcher Größenordnung die sind und was noch alles dazu kommen würde? Bei Strom könnte man sich doch auch mit Solarstrom aushelfen. Aber alles andere müsste ja auch sein, trotz der Tatsache, dass man sich dort vll nur alle paar Wochen aufhalten würde. Und MUSS man das Haus versichern?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier schonmal ein paar Infos bekommen könnte bzw. auch vll. Hinweise, wo ich diese infos beschaffen könnte.

Liebe Grüße

Janadi

Natur, Camping, Immobilien, Hauskauf, Wochenende
Wir haben unserem Markler die schriftliche Zusage über einen Hauskauf gegeben. Auf einmal verkauft er es an wen anders. Geht das?

Meine Familie und ich sind bei der Suche nach einem Haus nach langer Zeit endlich fündig geworden. Nach ein paar Preisverhandlungen über den Markler mit dem Verkäufer sind wir uns da dann auch irgendwann einig geworden. Wir haben dem Markler dann per Mail eine schriftliche Zusage zukommen gelassen, dass wir das Haus für den ausgemachten Preis nehmen. Der Markler hat die Immobilie in der Anzeige auch als "Reserviert" eingetragen. Dann machten wir uns umgehend an die Finanzierung. Hierzu mussten wir von einigen Firmen für die Sanierungen Angebote einholen, was teils ein paar Wochen gedauert hatte. Wir hatten sogar schon den Kaufvertrage vorliegen und einen Notartermin, der aber wegen der noch nicht stehenden Finanzierung verschoben wurde. Nun, als wir alle Angebote hatten und einen Tag vor dem abschließenden Termin mit der Bank für die Finanzierung standen, rief der Markler mich an, dass sich jetzt jemand gemeldet hätte der 10.000€ mehr für die Immobilie zahlen würde und der zuvor verhandelte Preis nicht mehr zähle. Können wir uns rechtlich nicht auf die schriftliche Zusage berufen? Darf der Markler das Haus einfach so, trotz Zusage weiter anbieten und verkaufen? Haben wir hier eine Handhabe?

Wir wären echt froh üner eine nette und schnelle Antwort!

Haus, Recht, Gesetz, Immobilien, Hauskauf, Notar
Potentieller Vermieter meldet sich nicht mehr - was soll man davon halten?

Hallo,

wir hatten am 13.05.2017 einen Besichtigungstermin. Dort bekamen wir gesagt, das er sich nächstes Wochenende nochmal melden würde, da noch weitere Interessenten da seien.

Bereits am 18.05.2017 kam der Anruf von ihm, ob wir noch Interesse an dem Haus hätten. Wir natürlich positiv gestimmt gewesen und die Frage mit "ja" beantwortet. Dann wurde nochmals ein Termin ausgemacht, damit seine Frau uns kennenlernen konnte und für Unterlagen mit zu bringen. Dieser Termin war am 21.05. gewesen. An diesem Tag sind wir auch nochmals zum Haus gefahren und haben uns dieses nochmal angeschaut, da wir selbst etwas renovieren wollten, um bei der Kaution einzusparen.

An diesem Tag hieß es, wir seien in der engeren Auswahl und die Chancen stünden gut. Wir würden bis spätestens 24.05. Bescheid bekommen, ob oder ob nicht.

Wir mussten an Unterlagen, Kontoauszüge mitbringen, woraus ersichtlich ist, dass die Miete pünktlich bezahlt wurde, Gehaltsabrechnung und Kopie unsres Perso's.

So wir haben ihm am Montag, den 22.05. geschrieben, was wir uns zutrauen würden zu machen am Haus. Gestern haben wir geschrieben, wie er sich nun entschieden hätte (oder so ähnlich). Nachrichten wurden auch gelesen.

Heute haben wir jetzt eben um 12 Uhr versucht anzurufen, aber es ging nur die Mailbox an.

Was soll man nun von so einem Verhalten halten?! Was hat das zu heißen? Was könnte der Vermieter mit unsren Daten anstellen?! Sollen wir es heute nochmals versuchen mit anrufen?!

Haus, Vermietung, Vermieter, Immobilien
Haus kaufen mit Wohnrecht für den alten Eigentümer als Kapitalanlage geeignet?

Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus. Wir suchen gerade nach Investitionsmöglichkeiten und sind über das Thema Hauskauf mit lebenslangen Wohnrecht gestoßen. Worauf muss ich als Käufer hier achten?

Meistens sind es ältere Menschen (um die 80) die ihr Haus vergünstigt anbieten, um dafür dann bis zum Lebensende dort kostenfrei (nur Nebenkosten!) zu wohnen. Da wir das Haus nicht selbst benötigen, wäre das für uns kein Problem.

Was mir schon klar ist: - Der reduzierte Kaufpreis ist der Ausgleich für die verlorenen Mieteinnahmen (statistische Tabelle mit entsprechender Lebenserwartung) - Als Eigentümer stehe ich auch für größere Reparaturen am Objekt gerade, obwohl ich keine Einnahmen habe. - Der Mieter kann auch deutlich länger leben als die stat. Erwartung....

Was mir nicht so klar ist: - Wie wird der Kauf steuerlich für mich als Käufer gehandhabt? Da ich keine Einnahmen habe, weiß ich nicht, ob ich zukünftige Investitionen dort steuerlich geltend machen kann. Wird der vergünstigte Preis z.B. 50k bei mir als "Einnahme" gezählt, weil es die Mieteinnahmen ausgleicht?

  • Gibt es irgendwo Musterverträge für diese Form des Verkaufs? Würde gerne wissen, was da noch so drin steht :)

  • Lassen sich bestimmte Wartungs und Instandhaltungsgeschichten am Objekt vertraglich ausschliessen? Bsp: Der 80 jährige Mieter hat seit 5 Jahren keine Heizung im Obergeschoss und möchte nach dem Kauf sowas sofort repariert haben....Hier gehts mir vor allem um Ausschluss bestehender Schäden, die vor dem Kauf schon da waren aber nicht sofort ersichtlich waren.

  • Ist die Formel die man für gewöhnlich für den Kapitalwert nimmt noch sinnvoll für Käufer / Verkäufer? Miete pro Jahr x Zinssatz / 100 * Lebenserwartung in Jahren = Kapitalwert (wobei als Zinssatz 5,5% vorgegeben sind!)

Bin gespannt, ob mir das hier jemand beantworten kann :)

Finanzen, Geldanlage, Steuern, Geld, Immobilien, Hauskauf, Immobilienmakler, Kapitalanlage
Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

--

1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

--

Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

--

5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

--

Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Wie kann ich einen befristeten (Alleinauftrag) Maklervertrag vorzeitig kündigen?

Hallo zusammen,

ich möchte den Maklervertrag über die Vermittlung zum Verkauf meiner Immobilie kündigen. Es handelt sich um einen Alleinauftrag mit 6 monatiger Laufzeit, die Hälfte der Zeit ist vorbei. Bei Abschluß des Vertrages wurde der Verkaufspreis der Immo, zusammen mit dem Makler festgelegt. Dieser Preis lag schon deutlich unter meiner Preisvorstellung. Der Preis wurde anhand der aktuellen Marktanalyse vom Makler erstellt u. letztendlich von mir akzeptiert. Der Makler sicherte mir anhand dieses Preises sehr gute Verkaufschancen zu. Jetzt möchte er nach Ablauf von 3 Monaten den Preis nochmals um 30% senken. In diesen 3 Monaten gab es seitens des Maklers keine Kontaktaufnahme, nur auf Rückfragen von mir

Es besteht meinerseits kein Vertrauen mehr in diesen Makler weil ich den Eindruck habe er kümmert sich überhaupt nicht um den Verkauf sondern möchte nur mit dem Preis weiter runter gehen. Er ist schon erfahren u. hat auch mehrere Häuser in der Region verkauft. Ich möchte den Vertrag früher beenden, weil ich das Gefühl habe je länger es dauert desto mehr Verlust muß ich am Ende hinnehmen.

Meine Fragen nun:

1. Wie kann ich, ohne finanziellen Schaden, frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen ?

2. Kann ich auf den festgelegten Preis,sollte punkt 1 nicht möglich sein, bei Weiterführung des Vertrages, bestehen ?

3. ist fehlendes Vertrauen in den Makler u. erneute Preisdrückung,ein frühzeitiger Kündigungsgrund ?

Vielen Dank schonmal

Kündigung, Immobilien, Vertrag, Makler
Warum legen die Franzosen keinen so großen Wert auf das äußere Erscheinungsbild ihrer Häuser wie die Deutschen?

Ich habe jetzt schon öfters verschiedene romantische Dörfer und kleine Städte in Frankreich besucht. Diese Städte waren alle keine Orte des Massentourismus. Jedoch wurden sie alle von Reiseführern empfohlen und waren vollkommen touristisch erschlossen. Mir haben die kleinen Städte auch alle wirklich sehr gut gefallen.

Jedoch ist mir etwas aufgefallen und zwar dass viele Häuser einfach äußerlich in keinem wirklich guten Zustand waren. Beispielsweise hingen die Fensterläden schief, der Putz bröckelte von den Wänden, die Dachschindeln waren total mit Moos bedeckt usw. Also die Häuser waren jetzt keine Bruchbuden, hatten aber alle sichtbare Mängel. Und wie schon vorhin erwähnt waren dies touristisch erschlossene und auch gut besuchte Orte. Also finanziell ging es den Orten ganz gut.

Ich habe auch in mehrere Häuser durch Fenster hinein geschaut. Innen waren diese alle wirklich gut eingerichtet. Aber halt von außen, ließen viele Häuser wirklich zu wünschen übrig, was aber den Flair der Städtchen in keiner Weise gestört hätte.

Wenn ich mir jetzt aber mal einen deutschen durchschnittlichen Hauseigentümer anschaue. Der würde sich bei solch einem Haus die Haare raufen. Er würde umgehend in den nächsten Baumarkt fahren und die Mängel schnellstmöglich beheben. Ihm wäre es einfach ein Graus in einem Haus zu leben, dass äußerlich solche Mängel aufweist.

Wie kommt es, dass die Franzosen auf das äußere Erscheinungsbild ihrer Häuser weniger Wert legen, als die Deutschen?

Haus, Tourismus, Wohnung, wohnen, Deutschland, Kultur, Frankreich, Immobilien, fertighaus, franzosen

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