Auf Autobahnbaustellen gibt es ja oft die Beschränkung, dass die Fahrzeuge auf der linken Spur nicht breiter als 2,1m sein dürfen- wobei nicht der Wert im Fahrzeugschein (immer ohne Spiegel), sondern das tatsächliche Maß von Außenspiegel zu Außenspiegel zählt. Ich habe mich schon häufiger gefragt ob es wohl zulässig wäre die linke Spur zu benutzen, wenn ich mit ausgeklappten Spiegel die 2,1m überschreite, mit eingeklapptem Spiegel auf der rechten Seite aber darunter bleibe? Google liefert da erstaunlicherweise keine Ergebnisse.
2,10 m Maximalbreite in Autobahnbaustellen, wie ist die Rechtslage bei eingeklapptem Spiegel auf der Beifahrerseite?
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