Mieter hat ohne Absprache Bäume gefällt - kann man dagegen etwas tun?

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Du solltest auf jeden Fall die Mieter wegen einer groben Vertragsverletzung kündigen, denn eine Abmahnung nützt nichts mehr, da die Bäume schon weg sind. Außerdem solltest Du die Herausgabe des Holzes verlangen. Brennholz muss erst einmal mindestens 1 Jahr lagern, damit man damit überhaupt heizen kann. Ergo, muss es wohl noch wo sein.

Dann warte ab, wie die Mieter reagieren. Geben sie zu, die Bäume gefällt zu haben und rücken sie das Holz raus, hast du wenigstens den Beweis, der Dir ansonsten fehlt.

Was machst Du, wenn die Mieter behaupten, da waren beim Einzug überhaupt keine Bäume und Du kannst lediglich anhand von Bildern belegen, dass vor rund 4 Jahren da Bäume standen. Es wäre äußerst schwierig, das zu beweisen. Vielleicht kannst Du mal nach Satellitenbildern im Internet suchen, die noch nicht so alt sind.

Grundstückswert mit/ohne Bäume: Ich bezweifle stark, dass ein Grundstück weniger wert ist, wenn es ohne Bäume ist. Eher das Gegenteil ist der Fall. Ein Grundstück, das von hohen, alten Bäumen stark beschattet ist, ist eher nicht so gefragt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

bwhoch2  09.01.2016, 15:56

Danke für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ich helfen konnte.

Über den Wert solcher Bäume sollte Euch der örtliche Förster Auskunft geben können.

Für mich stellt sich hier die Frage, ob sich Eure Mieter eine Genehmigung der Kommune zur Fällung geholt haben. Denn jeder Ort hat in der Regel eine Baumschutzsatzung. Während man bei uns im Sauerland beispielsweise Bäume wie Fichte, Birke & Co. problemlos fällen kann, wirst Du in der Regel zumindest für (alte) Eichen eine kommunale Genehmigung holen müssen.

Forscht doch einfach mal nach, ob hier eine behördliche Genehmigung zur Fällung der Bäume vorgelegen hat. (Von wem wurde diese dann beantragt, wer hat diese genehmigt?)


Korkensammler 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 19:59

Von den Bäumen habe ich nur vier Jahre alte Bilder und auf keinem ist eigentlich der ganze Baum abgebildet sondern immer nur Teile dessen. Anhand eines Bildes vom Balkon läßt sich aber schonmal die Höhe beweisen. 

Der Wert der Bäume, die waren schön verdreht und knorrig, was in Gärten toll aussieht, da würde ein Förster höchstens Brennholz daraus machen. 

Kann man eigentlich ungefähr ausrechnen, wie viel ein Baum wiegt??? Vom Stammdurchmesser Rückschlüsse auf das Gewicht ziehen?

Die Baumschutzsatzung gibt es längt nicht überall, vor allem in ländlichen Gegenden und im Süden existiert sie nicht. Darum dachte ich daran in dem Moment auch nicht. Die Nachbarin sagte nur "sie dachte, das sei mit mir abgesprochen", aber ich rufe mal morgen im Rathaus dieser Gemeinde an und frage nach.

Nun ich denke wenn du ihnen den Garten mietest dürfen die dort doch auch tun was sie wollen nicht? Na gut vielleicht müsste es vorher mit den Mieter abgesprochen sein, aber Schadenersatz denk ich mal nicht. Da wird sich nichts dran tun. Du kannst die doch auch eine Verwarnung geben?


verreisterNutzer  27.12.2015, 19:32

Nein, sie dürfen ihn nutzen, aber nicht zerstören. Du kannst z.B. auch keine Mauer in dem Haus einreißen, um aus zwei Zimmern eines zu machen, bloß weil Du die Räumlichkeiten mietest.

Bestie10  27.12.2015, 19:33

wenn Garten mitvermieten ... ?

auch wenn ich die Heizung im Haus "mitvermiete" muß ich nicht akzeptieren dass  diese die Öl Heizung rausreissen  und mit Strom etc. heizen oder den Balkon wegschlagen weil´s im darunterliegenden Zimmer mehr Licht gibt

burrscurrr  28.12.2015, 01:28

Ich verstehe dann auch gar nicht wieso man diese Informationen nicht der Polizei oder den Anwalt übermittelt anstatt in so einer Internetseite.

Korkensammler 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 19:42

Hätte ich im Mietvertrag explizit darauf hinweisen müssen, daß die Bäume stehen bleiben sollen? Na wo sind wir denn hier?

Ich rede hier von 15m hohen Bäumen, die das Grundstück prägten und die kein normaler Mensch einfach so fällen würde. Das kann ich mir nicht vorstellen, daß das zur normalen Nutzung eines Gartens gehört, aber dann verlier ich endgültig den Glauben!

PS: Danke an die zwei anderen Antworten, die während des Schreibens geschrieben wurden! Dachte schon, ich bin im falschen Film.

Wie ist denn die Gartengestaltung im Mietvertrag geregelt?

Wenn da einfach steht: Mietobjekt ein EFH mit Garten, könnte der Mieter hier gutgläubig der Ansicht sein, dass er den Garten nach Belieben gestalten darf

Du kannst /musst Sie beim Umweltamt anzeigen.