Ich finde ja. Wenn man das Wort Ungläubiger benutzt, will man Menschen herabwerten und ausgrenzen. Man will erklären, das man selber zu den Guten und Wertvollen gehört, und der andere zu den Untersten der Gesellschaft.
Im Prinzip macht das Wort Ungläubiger nicht den geringsten Sinn. Man meint nämlich gar nicht, das der Andere ein Ungläubiger ist, sondern man meint, das er mindestens das Falsche glaubt. Das wiederum ist nach dem Grundgesetz streng verboten. Im Grundgesetz steht eindeutig, das jeder seinen Glauben frei wählen kann. Damit ist es verwerflich, wenn ich jemanden herabwürdigen oder ausgrenzen will, wenn ich ihn als Ungläubigen bezeichne und damit ausdrücken will, das er minderwertig ist.
Ich finde, GF sollte das Wort Ungläubiger bedingungslos aus den erlaubten Wörtern streichen. Es ist in keiner Weise nötig, zu klären, ob einer gläubig ist oder nicht. Im Zweifelsfalle, ist es seine private Sache, in der sich niemand ungefragt einzumischen hat. Das Zusammenleben könnte wesentlich besser und einfacher ablaufen, wenn grundsätzlich nicht geklärt wird, ob man ein Ungläubiger ist, oder nicht.
Von mir aus, kann man ja Nichtgläubiger schreiben, wenn es sachdienlich ist. Sollte das Wort Nichtgläubiger aber so sehr verkommen, das es als Ersatz für Ungläubiger genutzt wird, muss halt eben neu verhandelt werden.