Was kann man gegen rassistische Äußerung auf der Arbeit und generell machen?

Moin Leute,

um ehrlich zu sein. Ich selber bin hier geboren und habe nie das schwarz weiß denken gehabt. Bin eher in Szenen unterwegs, wo Rassentrennung und Vorurteile nichts zu suchen haben. Von daher habe ich mich nie wirklich diskriminiert gefühlt.

Jetzt kam aber der Punkt, wo ich mich mit anderen außerhalb der Szene ausgetauscht habe und leider Gottes erfahren musste, dass Rassismus immernoch an der Tagesordnung zu stehen scheint. Und zwar auf meiner Arbeit!

Ich halte von meinen Arbeitskollegen nicht sonderlich viel, dennoch habe ich das erste mal Diskriminierung empfunden. Es ist scheinbar so, dass auf unserer Arbeit Menschen aufgrund ihres Aussehens und "Herkunft" weniger ernst genommen werden bzw. sogar ausgeschlossen werden. Wobei ich sagen muss, dass dies mehr hinter dem Rücken passiert.

Der wichtigste Punkt und worauf ich hinaus möchte : Es werden oft Witze gerissen. Kann man das schwarzen Humor nennen? Ich denke nicht. Immerhin empfinden die Leute es wirklich so.

Laut dem Grundgesetz ist dies doch ausdrücklich verboten oder etwa nicht? Was kann ich dagegen tun? Würde ich dies heimlich aufnehmen wie jemand über andere urteilt aufgrund ihrere Hautfarbe oder was auch immer, kann ich dies dann trotzdem gegen sie verwenden? Und zwar rechtlich?

Arbeit, Mobbing, Anzeige, Diskriminierung, Grundgesetz, Justiz, Rassismus, Rechtsextremismus, Strafe, strafrechtlich, Rassismus heute
Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
Bundeswehr, Politik, Gesetz, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Verfassung, Wehrpflicht, Philosophie und Gesellschaft
Meinungsfreiheit in Deutschland , nur dann wenns in den politischen Mainstream passt?

Hi gf.net-Community

Seit einer Weile missfällt mir der Umgang seitens der Politik mit der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Als Grundlage nehme ich mal unser Grundgesetz was folgendes aussagt:


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Alles in allem ist dieses Grundgesetz ja schön und gut , allerdings wird derzeitig zu oft gebrauch von Abschnitt (2) gemacht , welcher leider vollkommen frei Interpretierbar ist.

Theoretisch könnte man durch (2) jeder Meinung , jedes Wort , jede Schrift und jedes Bild so auslegen , dass es eben gegen diesen Abschnitt verstößt.

Meines erachtens nach , ist sowas höchst problematisch und seitdem es unser Grundgesetz gibt , wird erst seit ca. 2-3 Jahren exzessiv gebrauch von eben diesem Abschnitt (2) gemacht.


Wie kritisch das ist sieht man daran , dass unsere Politiker ein Gesetz auf den Weg gebracht haben , was Zensur in jeder Form fördert und sie gerade in sozialen Netzwerken zu einem wirklich einflussreichen Faktor gemacht hat.

Das Netzdurchsetzungsgesetz macht nämlich den Betreiber einer Plattform für die Aussagen der Nutzer haftbar , wodurch diese natürlich nicht differenziert an jede Äußerung der Nutzer rangehen sondern diese lieber einmal zu oft als einmal zu wenig löschen , um einen Rechtsstreit zu entgehen.

Sowas ist ein massiver eingriff in die Meinungsfreiheit ,welcher noch nicht absehbare folgen haben wird.

Betreiber von sozialen Netzwerken werden Algorythmen schreiben , welche durch Meldefunktionen komplett missbraucht werden können und für die Zensur von Meinungen genutzt werden können.

Die deutschen Politiker haben die Betreiber der sozialen Netzwerke zum Richter und Vollstrecker gemacht und sowas ist meines erachtens nach nicht hinnehmbar.


Was sagt ihr zu dem Thema ?

Bin ich der einzige der solche Bedenken hat wenn es um ein Grundrecht unserer Gesellschaft geht , was mit Füßen getreten wird ?

Freue mich schon auf eure Antworten,

Mfg Zoddt

Schule, Deutschland, Politik, Recht, Rechte, Freiheit, Gesellschaft, Grundgesetz, Meinung, Meinungsfreiheit, Philosophie und Gesellschaft
Ich fühle mich von der Agentur für Arbeit diskriminiert, was kann ich tun?

Hallo!

Ich habe seit November letzten Jahres einen Ausbildungsplatz für diesen August in der Tasche und habe dies direkt beim Arbeitsamt gemeldet. Der Ausbildungsplatz ist 160km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Das Arbeitsamt hatte damit kein Problem und das Jobcenter bzw. Arbeitsamt in der neuen Stadt war sehr zuvorkommend und hat mir die Unterstützung mündlich zugesichert. Es hat NIEMAND etwas gegen meinen Vertrag gesagt. Zu der Zeit, in der ich eine Ausbildung suchte, gab es KEINE Plätze in der Stadt, in der ich lebe. Ich kümmere mich nun langsam um eine angemessene Wohnung und habe erfahren, dass man eine Genehmigung braucht, um unter 25 bzw. minderjährig ausziehen zu dürfen. Aus organisatorischen Gründen muss ich vor Ausbildungsbeginn, sprich vor August ausziehen. Ich meine, welcher Mensch will seinen ganzen Umzug etc. an einem Tag bewerkstelligen? Für die Genehmigung habe ich bei dem Jobcenter, das momentan für uns zuständig ist, angerufen (Meine Eltern sind beide Leistungsempfänger). Die Frau hat mich als "unverschämt" und "dämlich" bezeichnet und regelrecht angeschrien und mir immer wieder die Frage, warum ich mir keinen Platz in meiner Stadt gesucht habe, an den Kopf geworfen. Das habe ich mir noch gefallen lassen und einen Termin mit ihr abgesprochen. Dieser wurde von ihr einige Stunden vorher abgesagt. Heute habe ich Post mit Angeboten für Ausbildungsplätze bekommen. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Plätze in meiner Stadt und auch drum herum war es schwer, welche zu finden. Ich bin froh, dass mich überhaupt jemand genommen hat. Was soll ich denn bitte machen? Ich fühle mich extrem diskriminiert von dieser Frau, allein wegen den Beschimpfungen.

Was kann ich machen? Bitte spart Euch beleidigende Antworten einfach. Ich bedanke mich für jede vernünftige Antwort im Voraus

Beruf, Ausbildung, Gesetz, Arbeitsamt, Beamte, Diskriminierung, Grundgesetz, Jobcenter
Sind Menschenrechte tatsächlich universell gültig?

Zurzeit diskutieren wir in der Schule das Thema Menschenrechte und Menschenwürde. Auf die Frage wieso wir denn eigentlich Menschenrechte besitzen lautete die Antwort "weil wir Menschen sind".

Da stellst sich mir jedoch die Frage, dass wenn die Menschenwürde so allgegegnwärtig und Menschenrechte eigentlich unantastbar sind und dabei für ALLE Menschen überall gelten, wie es denn sein kann, dass es in manchen Ländern wie etwa China oder den USA noch die Todesstrafe gibt, zumal dies ja eine Verletzung der Menschenrechte ist, wenn das Recht auf Leben als solches aufgefasst wird. Es scheint ja fast so, als sei die Menschenwürde und das Recht auf Leben staatlich gebunden und je nach Aufenthaltsort veränderlich.

Da stimmt die Philosphie, dass wir Menschen aufgrund unseres Menschseins diese unabsdingbaren Menschenrechte besitzen, doch gar nicht mehr damit überein.

Selbstverständlich kommt es immer wieder dazu, dass gegen Menschenrechte verstoßen wird, doch derartige Verstoße wie die Todesstrafe sind ja soweit ich mir denken kann kaum einklagbar und es erscheint mir demnach so, dass in gewissen Verfassungen der Menschenrechtsgedanke keine Zentrale bzw. gar keine Stellung findet.

Ich hoffe, jemand kann etwas Licht in meine Gedanken bringen und erläutern, ob der Menschenrechtsgedanke eben doch nur ein Produkt des jeweiligen Staates ist und eben doch kein angeborenes, natürliches, unantastbares und vorstaatliches Recht in allen Teilen der Welt darstellt, sondern nur gesondert in manchen Ländern zum Vorschein kommt.

Geschichte, Menschen, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenrechte, Menschenwürde, Sozialkunde, Verfassung
Ist die Wehrpflicht verfassungswidrig: Verstößt Artikel 12a gegen Artikel 3 Absatz 2?

Die beiden genannten Artikel müssten eigentlich im Widerspruch zu einander stehen, da in Artikel 3 Absatz 2 GG die Gleichberechtigung von Männern und Frauen gewährleistet wird, Artikel 12a allerdings die Wehrpflicht für Männer ermöglicht . Da es diese Wehrpflicht und auch den alternativ verpflichtenden Sozialdienst bei Frauen nicht in dieser Art gibt, müsste es doch eigentlich nach Absatz 3 auch für Männer gewährleistet sein, keiner Wehrpflicht untergeordnet werden zu können, oder? (Es ja im Moment nur Theorie, da die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, die Frage würde mich jedoch trotzdem interessieren, vor allem da ich keinen Ansatz finden konnte der diese Ungleichheit ersichtlich macht.)

Hier die beiden Artikel auf die ich mich beziehe, jewils in kursiv /fett die genauen Passagen.

Artikel 3

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Artikel 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Müssten folglich nicht rein theoretisch sowohl Männer als auch Frauen von der Wehrpflicht gänzlich entbunden sein?

Politik, Recht, Grundgesetz, Wehrdienst
Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz

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