Ewigkeitsklausel Sinnhaftigkeit?
Der Artikel 79 GG besagt, dass Artikel 1-20 im Grundgesetzt nicht geändert werden können, doch wie kann so etwas die Untermauerung der Demokratie verhindern, wenn man doch diesen Artikel mit einer Zwei Drittel Mehrheit abschaffen kann und somit die Tore für die Änderung von Artikel 1-20 GG öffnet?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Der Artikel 79 GG besagt, dass Artikel 1-20 im Grundgesetzt nicht geändert werden können
Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die Ewigkeitsklausel schützt nur Artikel 1 und Artikel 20 vor Änderungen. Zitat:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
Wie kann so etwas die Untermauerung [?] der Demokratie verhindern, wenn man doch diesen Artikel mit einer Zwei Drittel Mehrheit abschaffen kann
Das kann man wahrscheinlich nicht, da laut herrschender Meinung eine Änderung von Artikel 79 Absatz 3 GG ebenfalls nicht möglich ist, der Artikel schützt sich quasi selbst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel#Selbstschutz_der_Ewigkeitsklausel
'Untermauerung' ist hier meiner Ansicht nach falsch, 'Untergrabung' wäre zutreffend.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist ein Theorie trifft Praxisprinzip.
Wenn mehr als zwei Drittel des Bundestages Artikel 79 Abs. 3 GG ändern oder abschaffen, dann liegt Deutschland eh schon in Scherben.
Wenn eine Fraktion so stark ist und das ernsthafte Bestreben hat, dass Grundgesetz derart zu ändern, dann hat das nur eine Wirkung. Das anschließende Gesetz ist nicht mehr das Grundgesetz, da es in seiner Wesenheit derart verändert wurde, dass es etwas Neues ist; maximal noch ein Perversion des Grundgesetzes.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, Artikel 79 Absatz 3 kann nicht geändert werden.https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323359/ewigkeitsklausel/
Das soll verhindern, dass totalitäre/faschistische Parteien die Herrschaft auf legalem Wege an sich reißen, wie es damals die NSDAP getan hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Atzej/1645858536397_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.png?v=1645858537000)
Artikel 79 ist auch nicht mit Zweidrittelmehrheit abschaffbar - so die herrschende Lehre.
Außerdem geht es nicht um 1-20, sondern um 1 UND 20! Nicht um die dazwischen. Die sind ja durchaus durch Gesetze modifizierbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gegenwärtig anerkannte Rechtsauffassung ist dass sich die
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
selbst schützt, d.h. dass das Verbot der Änderung derselben stillschweigend in ihr inkludiert ist.