Kirchentitel?

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Kirchliche Titel sind nicht gleich kirchliche Titel. Du vermischt Berufsbezeichnungen und "echte" Titel.

Nach abgeschlossenem Theologiestudium ist man Dipl.-Theol. bzw. neudeutsch Master. Danach absolviert man das Pastoraljahr und kann sich zum Diakon weihen lassen (Berufsbezeichnung). Nach einem Jahr als Diakon kann man sich zum Priester (Beruf) weihen lassen und bekommt eine Stelle zur Ausbildung als Kaplan/Vikar (Amtstitel je nach Region). Nach ein paar Jahren übernimmt man dann seine eigene Pfarrei und wird Pfarrer/Pastor (Amtstitel nach Region). Solche Titel lässt niemand in sein Personalausweis eintragen, genauso wenig wie ein Bürgermeister oder Abgeordneter. Gleiches gilt für Dekan oder Bischof.

Anders ist es mit Ehrentiteln, die vom Bischof oder Papst verliehen werden. Diese gelten als Namensbestandteil und manch einer lässt sie sich auch eintragen: Geistlicher Rat, Monsignore, Prälat oder sowas. Denen gebührt auch, dass man sie so anredet. Also nicht mehr "Herr Pfarrer...", sondern "Herr Prälat". Unser aktueller Papst hat diese Ehrentitel aber abgeschafft bzw. es werden keine neuen mehr verliehen.

Wiederum etwas anders ist es mit Menschen, die in einem Kloster ihr Leben ganz Gott widmen. Sie wählen meist beim Eintritt einen ganz anderen Namen, als den, den ihre Eltern ihnen gegeben haben. Der Zusatz "Bruder/Frater", "Pater" (= Priester) oder "Schwester" wird auch als Namensbestandteil geführt und kommt mit in den Pass, meist als Abkürzung "Sr." oder "Br." oder "Fr." oder "P.".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anonymerdenu 
Beitragsersteller
 05.06.2021, 22:44
Wiederum etwas anders ist es mit Menschen, die in einem Kloster ihr Leben ganz Gott widmen. Sie wählen meist beim Eintritt einen ganz anderen Namen, als den, den ihre Eltern ihnen gegeben haben. Der Zusatz "Bruder/Frater", "Pater" (= Priester) oder "Schwester" wird auch als Namensbestandteil geführt und kommt mit in den Pass, meist als Abkürzung "Sr." oder "Br." oder "Fr." oder "P.".

Genau das ist es, was ich eigentlich meine. Nur frage ich mich eben, wer das festlegt. Wenn man sagt, es muss ein christliches Kloster sein, oder die entsprechende Religion die diesen "Titel"/Namen/wie-auch-immer ausstelt muss X Anhönger haben, würde das doch gegen den Grundsatz verstoßen, dass Religionen alle gleich behandelt werden.

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Ich glaube nicht, dass es da um Titel sondern um den Namen geht. Künstler müssen nachweisen, dass sie bekannt sind. Nicht jeder kann sich so einfach einen Künstlernamen eintragen lassen und Nonnen und Mönche müssen auch einen Nachweis ihres Ordens vorlegen. Die sprechen sich nach dem Eintritt ins Kloster mit ihren neuen Namen an und werden auch so angesprochen. Es ist aber keine Pflicht sich diesen auch im Ausweis eintragen zu lassen. Einen Doktortitel mit Nachweis darüber kann sich jeder eintragen lassen. Der wird vor den Vornamen gesetzt, hat aber nichts mit Künstler oder Ordensnamen zu tun. Doktortitel im Personalausweis eintragen lassen - so geht's | FOCUS.de

Wo hast du denn die Aussage her, dass nur Titel dieser drei Religionen anerkannt würden?


DocPsychopath  30.05.2021, 21:01
@anonymerdenu

Ich halte das für eine sehr eigenwillige Rechtsauslegung des Botschafters. Die so im Zweifel auf dem Rechtsweg keinen Bestand haben dürfte.

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anonymerdenu 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 21:02
@DocPsychopath

Es ist aber auch leider die einzige Auslegung, die ich überhaupt finden konnte.

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DocPsychopath  30.05.2021, 21:02
@anonymerdenu

Ja, was soll denn daran auch gross ausgelegt werden? Alle Religionen haben Anspruch auf Gleichberechtigung.

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Die Bezeichnung Pfarrer/ Pastor ist geschützt. Dafür brauchst Du eine geeignete Ausbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html


anonymerdenu 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 20:57

Die Straftat "Missbrauch von Titeln" habe ich ja in meiner Frage schon erwähnt. Geschützt sind wie gesagt nur christliche, buddhistische und islamische Titel, da nur diese öffentliche Bedienstete sind. Auch andere Religionen (auch große, wie z.B. das Judentum) haben aber Pastoren.

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salome77  30.05.2021, 21:03
@anonymerdenu

Dich Rabbiner zu nennen ohne einer zu sein, ist auch verboten.

Titel von allen anderen Glaubensgemeinschaften, die nicht unter die Norm fallen, darfst Du tragen.

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salome77  30.05.2021, 21:24
@anonymerdenu

Ziemlich wenige ist relativ. Es sind von den Christen die meisten Gemeinschaften.

Wie gesagt, wer nicht darunter fällt, dessen Titel darfst Du tragen. Aber das ist nichts, was unter Künstler- oder Ordensname fällt.

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