Verstößt der Rundfunkbeitrag gegen Grundgesetz?
Ich habe morgen mündliche Prüfung beim Thema Debatte. Unser Thema ist: Sollte der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden?
Man soll auch mit Grundrechten argumentieren und ich wollte fragen ob die Abschaffung gegen irgendwelche Grundrechte verstößt und ob der Beitrag generell gegen ein Grundrecht verstößt
8 Antworten
Ich bin ganz klar dafür, diese Steuer - auch wenn sie nicht so genannt werden darf - abzuschaffen. Sie ist a) nicht mehr zeitgemäß und b) trifft alle Leute - und nicht nur diejenigen, welche ARD, seine Landesgesellschaften, ZDF und Deutschlandradio konsumieren. Die Rundfunkgebühr hat somit alle Merkmale einer Steuer und hat nichts mit dem Verbrauch bzw. Konsum zu tuen.
Ich habe kein Problem damit, ARD, ZDF etc. zu erhalten. Aber man könnte schlicht und ergreifend das Programm kodieren und nur gegen Gebühr freischalten - auch im Internet. Dann würde nämlich tatsächlich nur Geld von denjenigen kommen, welche diese Sender auch tatsächlich konsumieren.
Ich nehme mir mal die Grundrechte zur Hand:
§1(1) Mein Würde wird angegriffen, wenn ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht nutze.
§4(1) Meine Gewissensfreiheit endet dort, wo ich zwar aufgrund meines Gewissens entscheide, Sender wie ARD, ZDF und Co nicht zu konsumieren - aber dennoch für deren Programm, (welches ich mich weigere zu konsumieren) bezahlen muss.
§11(1) - Wenn ich mich anlässlich eines Wohnungswechsels bei einem Einwohnermeldeamt anmelde, werden meine Daten ohne mein Einverständnis an die zuständige Landesmedienanstalt gemeldet. Das ist eine Einschränkung meiner Freizügigkeit (und pbrigens auch ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz).
Frag mal Google nach dem Wesen eines "öffentlich-rechtlichen Beitrags"! Den bezahlst du für die Möglichkeit, ein Angebot nutzen zu können, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Eine Steuer wäre nicht zweckgebunden, im Gegensatz zum Beitrag.
Übrigens gelten die allermeisten Grundrechte nicht absolut, sondern es kann durch Gesetz in sie eingegriffen werden.
Deine Argumente sind absolut nicht neu; das wurde vom BVerfG bereits wiederholt verworfen.
Da sich das BVerfG bereits mehrfach mit dieser Frage befasst hat: Nein, der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Das ist irrelevant, weil die Gebühreneinzugszentrale eine Institution, die von den Gebühren profitiert. Daher wird sie sie nicht abschaffen.
Dann könnte man aber in der Debatte sagen dass eine Abschaffung rechtlich micht möglich wäre
Ja, das wäre verfassungswidrig. Der durch den Rundfunkbeitrag finanzierte ör Rundfunk ist nach BVerfG die Voraussetzung für den privaten Rundfunk. Würde er wegen Wegfall der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag fehlen, dürfte auch der private Rundfunk nicht mehr sein. Das wäre ein verfassungswidriger Zustand.
Daher wird sie sie nicht abschaffen.
Über eine Abschaffung würde allerdings auch nicht die Gebühreneinzugszentrale entscheiden.
Die Gebühreneinzugszentrale gibt es seit 2013 nicht mehr. Die Nachfolgeinstitution, der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist wie vorher die GEZ keine eigene juristische Person, sie kann also ohnehin über nichts entscheiden. Aber auch die dahinter stehenden ör Rundfunkanstalten können darüber nicht entscheiden. Das könnten nur die dafür zuständigen 16 deutschen Landtage bzw. Senate (Berlin, Hamburg und Bremen). Die werden sich allerdings schon wegen ihrer unterschiedlichen politischen Zusammensetzungen nicht allesamt gleichzeitig dazu entschließen, den ör Rundfunk in verfassungswidriger Weise abzuschaffen.
Sorry, dass ich den falschen Begriff gewählt habe. Gemeint war natürlich der Beitragsservice.
und ob der Beitrag generell gegen ein Grundrecht verstößt
Nein. Das BVerfG hat entschieden, dass er das nicht tut.
Würde ich so sagen.
Teil der Meinungsfreiheit (Art 5 GG) beinhaltet nämlich auch, dass keiner dazu gezwungen werden darf, die Meinungsäußerung anderer zu unterstützen.
Und da im Rahmen des ÖR zahlreiche Meinungsblogs usw produziert werden, ist der Rundfunkbeitrag mmn verfassungswidrig.
Seltsam nur, dass das BVerfG diese Auffassung nicht teilt. Meinungspluralismus ist m.E. kein Schaden für eine Demokratie, eher im Gegenteil.
Teil der Meinungsfreiheit (Art 5 GG) beinhaltet nämlich auch, dass keiner dazu gezwungen werden darf, die Meinungsäußerung anderer zu unterstützen.
Durch die Zahlung des Rundfunkbeitrages wird keiner der Empfänger zu einer bestimmten Meinung genötigt und durch meine Zahlung kann ich auch keine bestimmte Meinung unterstützen, da das Geld ja relativ breit gestreut wird.
Wirfst Du nicht etwas zu viel durcheinander?
Wir waren bei der Beitragszahlung Rundfunk, was hat die Euro-Rettung Griechenlands damit zu tun?
Und wenn Du behauptest, Dein Geld würde die Meinungsäußerung anderer unterstützen, weißt Du überhaupt nicht, wessen Meinung das ist und wie dieses ausfällt.
Der Rundfunk ist in Art. 5 GG verankert. Zumindest die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk. Das garantiert auch eine entsprechende Finanzierung, um den Rundfunk überhaupt betreiben zu können. So argumentiert jedenfalls das Bundesverfassungsgericht.
Der öffentliche Rundfunk muss ja irgendwie finanziert werden. Festgelegt wurde die Finanzierungsart dann im Rundfunkbeitragstaatsvertrag, welcher im Grunde auch völlig austauschbar ist. Die Finanzierungsart ist ja nicht erheblich, sondern, dass die Finanzierung überhaupt stattfindet. Man hätte es auch einfach über den Bundeshaushalt laufen lassen können, also einfach über die Steuer.
Hier mit einer Gesetzeswidrigkeit zu argumentieren halte ich für sehr schwer, da tun sich auch viele Juristen nicht leicht.
Es war ein Geniestreich, die Finanzierung über die Gebühr und nicht über eine Steuer zu regeln. So wurde sicher gestellt, dass der Staat keinen Zugriff auf die Inhalte des Programms hat. Der Staat kann dem Rundfunk nicht einfach den Hahn zudrehen, wenn ihm nicht gefällt was dort berichtet wird.
Ich weiß ja nicht. Bei einer Regierung die mit den Inhalten nicht zufrieden ist, würde auch die Finanzierung über den Rundfunkbeitrag nicht mehr viel helfen.
Man kann alles ändern, aber wenn die Regierung das ändert, dann müsste sie die Maske fallen lassen und Farbe bekennen.
Das müssen sie auch wenn sie die Mittel aus den Steuern streichen würden. Immerhin steht den Anstalten auch eine Klage vor dem BVerG zu.
Das müssen sie auch wenn sie die Mittel aus den Steuern streichen würden
Nein. Die Streichung der Steuer könnte ggf. sofort gemacht werden von der Politik. Die Streichung der Rundfunkgebühr nur über eine Änderung des GG und das wiederum nur ggf. mit einer Volksabstimmung oder sogar nicht mal das (Ewigkeitsklausel?).
Der Rundfunkfinanzierungsvertrag (oder so ähnlich) kann nicht einfach so aufgekündigt werden seitens Politik. Selbst wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht mit den Ländern über eine neue Gebühr einig sind, gilt die alte Gebühr einfach weiter.
Theoretisch denkbar wäre eine Aufkündigung des Finanzierungsvertrages seitens Länder. Allerdings dürfte das vorm Bundesverfassungsgericht scheitern, denn ohne einen adäquaten Ersatz würde das Aufkündigen ein Grundrechtsverstoß darstellen, da dann die vom Bundesverfassungsgericht geforderte nicht beeinflussbare Finanzierung nicht mehr gewährleistet wäre.
Damit ist man also beim derzeitigen Modell immer dran gebunden, dass man einen Ersatz definiert und mit den Medienanstalten vereinbart, wie eine andere Finanzierung aussehen soll. Bei Steuern kann die Politik einfach einseitig festlegen, wie das Budget aussieht.
Würde eine Abschaffung dagegen verstoßen?