Darf Artikel 79 im Grundgesetz verändert werden?
Wenn man Artikel 79 verändern würde, könnte man ja das gesamte Grundgesetz nach Belieben verändern. Ich habe gesucht, aber nirgendwo einen Absatz gefunden in dem Steht, dass man Artikel 79 nicht verändern darf und in dem Artikel selber steht ja, dass man durchaus das Grundgesetz an den meisten Stellen verändern kann, solange zwei Drittel des Bundestags und zwei Drittel des Bundesrats dafür sind.
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