Wurde das Grundgesetz geändert?
In den Medien und auch im Bekanntenkreis habe ich oft gehört das Politiker einfach das Grundgesetz geändert haben. Beziehungsweise das es nicht eingehalten wurde.
Stimmt das bzw. irgendetwas in die Richtung ?
Ich dachte immer das man das GG einhalten muss und keinesfalls ändern darf.
Vielleicht kennt sich ja einer besser aus und hat es genauer verfolgt :)
8 Antworten
Politiker können das Grundgesetz nicht so einfach ändern. Dafür braucht es jeweils 2/3 Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat. Und bestimmte geschützte Teile des GG können gar nicht geändert werden (Ewigkeitsklausel)
Wahrscheinlich kennen sich die Leute, die das sagen da nicht so gut aus, denn die Formulierung "einfach so" klingt eher nach Verschwörungs-Polemik, denn sie impliziert, dass die Politiker es willkürlich und nach eigenem Gutdünken machen.
Aber es ist möglich, dass Gesetze erlassen werden, wie z.B. das Bundesseuchengesetz, die die Grundrechte berühren. Daher ist es legal, z.B. Ausgangssperren zu verhängen, die die Bewegungsfreiheit Einzelner einschränken, um damit die Allgemeinheit zu schützen.
In solchen Fällen würde ich an deiner Stelle immer mal nachfragen was genau sie meinen, woher sie diese Information bezogen haben und wie sie zu dieser Einschätzung kommen. Das macht es für dich dann leichter, den Wahrheitsgehalt der Informationen einzuschätzen und Hetze und Verschwörungstheorien zu entlarven.
Weite Teile des Grundgesetzes können mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden. Davon sind allerdings Teile ausgenommen, es gibt die sog. "Ewigkeitsklausel".
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
"Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden. Ebenso wenig dürfen die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden. Auf dieselbe Weise sind auch die Würde des Menschen und die Gesamtstruktur der Bundesrepublik Deutschland als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats geschützt."
Aktuell wurde 2021 die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz diskutiert. Ich weiß aber nicht, ob deine Bekannten das meinten oder was anderes.
Die letzte Änderung war September 2020.
"Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 104a und 143h) vom 29. September 2020"
Unter anderem ging es um einen Ausgleich für Gemeinden (um die Folgen von COVID auf die Gemeindehaushalte abzumildern).
Und warum ist das Käse?
Und warum stimmt der erste Satz nicht? Ich hätte besser geschrieben
"2/3 Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat. "
Schreibe es dann doch besser anstatt nur grundlos zu kritisieren .
Ich hätte besser geschrieben
"2/3 Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat. "
Ganz genau, einem "Experten" darf sowas nicht passieren.
Dann mal noch zu dem Rest:
"Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden.
Sowas sollte Dir nicht passieren. Die Grundrechte der Staatsbürger dürfen verändert werden.
Ebenso wenig dürfen die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden.
Das ist zu schwammig.
6 setzen.
Was darf einem Experten nicht passieren?
Wikipedia zu zitieren?
Nein, allerdings sollte der "Experte" erkennen das in Wikidingsbums Mist steht.
Wenn du das schwammig findest, verbessere den Text bei Wikipedia.
Ich habe so schon genug zu tun, da muss ich mich nicht auch noch um solchen Mülll kümmern. Zudem finde ich den Text nicht nur "schwammig", sondern zum Teil falsch.
Ja, doch, das GG kann unterbestimmten Vorraussetzungen, mit 2/3 Mehrheit von Budestag + 2/3 Mehrheit Bundesrat, geaendert werden, und wurde es auch in der Vergangenheit. Hier kannst du die Verfassungsaenderungen sehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung#Bedeutende_Verfassungs%C3%A4nderungen
Nein das Grundgesetz wurde nicht verändert. Viele haben offensichtlich bis heute nicht kapiert, dass das Grundgesetz einen Passus enthält, der zum Schutz aller Änderungen aufgrund besonderer Situationen möglich macht.
Der Satz lautet:
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
In Bezug auf Corona ist es das Bundesseuchengesetz. Der Schutz der Allgemeinheit geht vor dem Schutz einer Einzelperson.
Das Grundgesetz wurde schon häufig geändert. Beispielsweise wurde ins Asylrecht das Dublin-Abkommen eingearbeitet.
Es gibt Artikel, die nicht abgeändert werden können. Für andere Änderungen ist eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Das ist zuwenig, erkläre die 2/3 Mehrheit/en. Einem "Politikexperten" sollte sowas nicht passieren.
Un das hier:
ist auch Käse.