Ist Art.79 III änderbar?
Art 79 III hat unter anderem im Wortlaut, dass die Grundsätze aus Art 1-20 GG nicht berührt werden dürfen.
Ist es möglich Art.79 III zu ändern, um somit die „Ewigkeitsklausel“ aufzuheben?
7 Antworten
Schau mal HIER.
Nein, ist es nicht. Ergibt sich aus der teleologischen Auslegung.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, ist er nicht. Ergibt sich aus dem Kontext.
Nein, widerstrebt der Schutzwirkung des Art. 79 III GG.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 08/15 law student
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nicht mit verfassungskonformen Mitteln.