Darf man in Deutschland als Deutscher mit einem türkischen Migrationshintergrund bei MC FIT Mitglied werden (Fitnessstudio)?

Hallo Ihr Lieben! ;-)

vor ca. 2 Jahren wollte ich (m, Ende 20er) mich zum ersten in meinem Leben bei eine Fitnessstudio in Deutschland anmelden. Es war keine McFit!

Abgelehnt! Grund: "Im Moment haben wir leider keinen Platz für neue Mitglieder". Achtung! Vor mir waren neue Kunden und beide konnten bereits den Mitgliedsantrag unverzüglich ausfüllen, genau vor meinen Augen und sie waren zum ersten mal da und konnten bereits am nächsten Tag anfangen. Ich wollte es eigentlich hier garnicht erwähnen aber ja "beide Kunden waren Bio-Deutscher" (bitte um Entschuldigung).

Ich finde es bedauerlich so etwas, weil meine (deutsche) Freunden können mitmachen und nicht! Danach ging ich frustriert und weinend nach Hause und später habe ich eine Mail an Antidiskriminierungsstelle versendet. Mehr möchte ich hier bitte nicht schreiben, weil ich eine Anklage erhoben habe.

Meine Fragen bitte an Euch:

  1. Darf man in Deutschland als Deutscher mit einem türkischen Migrationshintergrund bei MC FIT Mitglied werden?

  2. Man kann sich anscheinend bei Mc Fit Homepage Online Anmelden bzw. Mitglied werden und Als Mitglied kann man überall in Deutschland trainieren.. Das finde ich echt Klasse. Kann eine McFit Studio in der Stadt XY einen Mitglied XY ablehnen?

  3. Schreibt bitte Eure Erfahrungen bei McFit. Vielleicht habt ihr positives oder negatives Erfahrung gemacht bzgl. Toleranz o.ä.

LG euer Vitamin :-)

Sport, Fitness, Muskeln, Training, Fitnessstudio, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Ausländer, Diskriminierung, Grundgesetz, McFit, Migranten, Sportmedizin, Studio
Küssen & Umarmen auf Schulhof

Hallo!

Ich (16; besuche die 11 Klasse) habe heute mit meinem Freund (17) auf dem Schulhof gestanden (wie viele andere Paare auch) und er hat mich umarmt ( = Hände an meinem Rücken über Hüfte). Und er hat mir einen Kuss geben (NICHT rumgeknutscht, nur EIN kurzer Kuss). Auf ein mal kam ein Lehrer an, der meinte, wir seien ein schlechtes Vorbild, weil wir Arm in Arm auf dem Schulhof stehen.

Zu beachten:

1.Dass wir uns geküsst hatten wurde nicht erwähnt und war auch nicht von Relevanz.

2.Das Szenario spielte in der Pause (nicht im Unterricht!!)

3.Der Leher erwähnte, dass die Hände nicht unterhalb der Gürtelline sein dürfen, und, dass wir nicht so stehen dürfe (also kuschelnd).

Jetzt meine Frage. Wie sieht es mit der Rechtslage aus? Ich habe viel im Internet recherchiert und die Meinungen gehen weit auseinander. Einige sagen, es ist eine Hinderung der Entfaltunsfreiheit (oder so ähnlich) und solange es nicht in der Hausordnung der Schule stehe, sowieso nicht von Relavanz. Wieder andere sagen, es komme auf die Art an, was getan werde. Klar ist, dass es nicht in den Bereich von "Stiftung öffentlichen Ärgernisses" fällt, da es keine sexuelle Handlung ist, da eine sexuelle Handlung erst vorliegt, wenn man einem im Intimbereich anfässt, unter der Kleidung oder einen Zungenkuss ausübt. Grenzwertig ist es bei langen, innigen Küssen.

Kann mir jemand sagen, wie es jetzt rechtlich aussieht? Denn ich finde es nicht gerechtfertigt, meinen Freund auf dem Schulhof nicht zu küssen oder gar ihn zu umarmen.

( ?! )

(Ps: Kommentare wie "Dann geht doch woanders hin" sind unerwünscht, da dies nicht möglich ist, weil wir das Gelände nicht verlassen dürfen.)

Mit freundlichen Grüßen,

Missy

Schule, Anwalt, Küssen, Gesetz, Schüler, Grundgesetz, kuscheln, Lehrer, Rechtslage, Schulordnung, umarmen
Kann man mich zu einer arbeit zwingen die ich nicht machen will?

Hallo liebe Gemeinde,

Hab folgendes Problem ich befinde mich derzeit in einer maßnahme die mir eigendlich helfen soll arbeit zu finden...

nun ja das macht sie auch aber sie Will mich nun dazu bringen (zwingen) Im Call-Center zu arbeiten. Nur weil sie aufgrund Meiner Behinderung keine Bessere Lösung finden. Ich hab eine Büroausbildung um Genau zu sein Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft (nach irgend so einem Paragrafen für behinderte menschen) nunja ist gut und schön nur finde ich dort nichts was ich auch sagen muss das ich eine Legasthenie habe (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) fällt ja auch bestimmt schon auf.

So ist es also mit meiner schwäche recht schwer was zu finden ohne das es nicht auffallen würde. leider

Nun soll ich aber im Call-Center arbeiten was ich als einzigstes Ablehne weil ich mit fremden menschen nicht Telefonieren kann (regel recht panik davor) nur heißt es das gibt es nicht und sowas kann man auch lernen laut aussage meiner maßnahme. Und diese Mitarbeiter und der Chef dort meinen ich soll das nun machen muss nur mindesten 6 Monate durchhalten dann könnte ich die nächste maßnahme bekommen.

Nur ICH will nicht im Call-center arbeiten aber sie sagen mir wenn ich das nicht mache da es ja zumutbar ist würden die den endbericht von der maßnahme so schreiben das ich Keine arbeit angenommen habe die zumutbar war und das mir das Amt dann das Geld streicht zwischen 1-12 Monate (also Komplett laut deren aussage)

Ich benötige also hilfe. und am besten gesetzes text das sie mich nicht dazu zwingen dürfen wenn es aus persönlichen gründen ist bzw. eine abneigung gegen diese tätigkeit.

ich hatte schon im auge das Grundgesetz Artikel 2,4, und 12. Da man diese ja so auslegen könnte das man zu nichts gezwungen werden kann und darf. Bräuchte halt nur noch mehr so das ich das Ablehnen kann ohne viel tra-ra das sie es einfach so hinnehmen müssen und ohne das ich probleme bekomme.

Vieleicht habt ihr auch vorschläge was man noch machen kann als berufsanfänger mit Büroausbildung und mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, bzw. einer Körperbehinderung welche das laufen einschränkt und rücken Probleme, sollte also zwischen Stehen sitzen und laufen sein diese tätigkeit ???

Hoffe Ihr Könnt mir schnell helfen?

hab auch mal das web die letzten tage durchsucht und hab so einen zwischenwert von ca. 1800 € Brutto errechnet (1794,54 €) im bundest durchschnitt aus rund 12000 ergebnissen die das web so her gegeben haben. wenn sie mich also doch zwingen sollte ich das dann ansetzen auch wenn es ggf. nur bei 7,50 € die stunde gibt und so irgendwas bei 11-12 € / stunde wären . aber egal ich bin nicht billig. wenn ich das schon machen soll (muss) dann kann ich auch bissel mehr ansetzen...

Also noch mal zum Thema ich brauche Gesetzes text oder andere Vorschläge haubtsache kein telefon (zumindest nicht sonderlich viel)

Bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und danke für das lesen bist hier runter

Gruß

DAS1OSSI

Arbeitsrecht, Gesetz, Call-Center, Grundgesetz, Hartz IV, Zwang
Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

Hallo, ich gehe zur Zeit in die Einführungsphase (Klasse 10. bzw. 11) in einer hessischen Schule. Dort besuche ich zur Zeit den evangelischen Religionsunterricht, da bisher alles klasse war. Nun haben wir aber eine Lehrerin (fangt mir nicht damit an mit finde dich ab oder so, wir haben echt nur zwei schlimme Lehrer.. :D) die irgendwie völlig durch ist und uns damit droht uns zu duzen etc.. ? :D Nunja, mich reizt das Fach nicht besonders und da das die 5&6 Stunde ist könnte ich Dienstags schon um halb 12 nach Hause gehen. Auch ne gute Sache. So, nun habe ich von einem Freund in einer Parallelklasse gehört, dass ein Lehrer zu seiner Klasse gesagt hat: "Ich dürfte es euch zwar nicht erzählen da die Schulleitung mir das verboten hat weil sonst keiner mehr zum Reliunterricht gehen würde, aber eigentlich müsst ihr nicht hier sein. Da besteht keine Pflicht.."

So nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ich in der Oberstufe den Religionsunterricht nicht mehr besuchen muss? Ich meine, eigentlich besteht für mich ja nichtmal mehr Schulpflicht..

Wenn ja, 1.a) -An unserer Schule wird außerdem Ethikunterricht angeboten. Müsste ich diesen belegen, wenn ich mich vom ev. Unterricht abmelde? 1.b) -Was muss ich tun um mich vom Reliunterricht abzumelden? 1.c) -Was steht dann in meinem Zeugnis? 1.d) -Hat eine Abmeldung irgendwelche Auswirkungen auf mein Abiturzeugnis?

Religion, Schule, Recht, Grundgesetz, Gymnasium, Oberstufe, Schulrecht, Einführungsphase
Ist eine Präambel (wie im GG) rechtlich bindend (bezüglich Art 23 GG)?

Ist eine Präambel nun rechtlich, bezüglich eines Gestzes, bindend ? Nach Lehrmeinung ist es eine ein bzw. herleitung zum eigendlichem Gesetzestext ! Wie ist denn nun aber International wenn, wie im GG, die Präambel zum festlegen des Geltungsbereiches gebrauch findet ? Da das GG ja von unserer "Regierung" als Verfassung gewichtet wird ist das ja eine Frage von besonderer gewichtung ! Wenn die Präambel keine auswirkung auf den eigendlichen Gesetzestext hätte wäre unserem GG jegliche Grundlage entzogen ! Zumindest nach dem wegfall bzw der änderung des Art. 23 in den 90zigern ! Und wie konnte die "Vereinigung" Deutschlands dann stattfinden ? Und warum wurden die anderen Länderteile Deutschlands, obwohl offensichtlich angeboten, nicht mit in die Vereinigung einbezogen ? Irgendwie blickt man da nur schwerlich durch. Für jedes geltende Recht, so scheint mir, wurde ein gegenpol geschaffen, welcher den anderen (nicht passenden) aufhebt. Aber steht Internationales Recht nicht vor Nationalem Recht ?? Und.... wenn das GG nicht gültig wäre .. welches Recht gilt dann ?? Besatzerrecht...... Militärrecht (SHAEF) ........ oder alles was wir ohne widerstand erdulden ? Von interesse wäre dann hier doch auch Art 20 .4 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. ) WAS IST WAHR ??

Bild zum Beitrag
Die Präambel gehört zum Gesetz 73%
Das GG hat keinen Geltungsbereich. 20%
Das GG ist seit den 90zigern ungültig. 7%
Die Präambel ist nicht bindend 0%
Recht, BRD, Freiheit, Grundgesetz, Verfassung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundgesetz