Ist es straffällig, jemanden mit einer Schreckschusswaffe zu bedrohen?

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Wenn weder Notwehr (§ 32 StGB), noch ein rechtfertigender (§ 34 StGB) oder entschuldigender (§ 35 StGB) Notstand vorliegt, ist das in der Tat strafbar.

In der rechtlichen Beurteilung gibt es keinen Unterschied zwischen einer scharfen und einer Anscheinswaffe.

Natürlich. Aber nicht straffällig, sondern nur strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung