Was ist eine Vertrauensfrage in der Politik?
5 Antworten
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Die Vertrauensfrage wird dem Bundestag vom Bundeskanzler gestellt: Vertrauen sie der Regierung und dem gewählten Bundeskanzler?
Antwortet die 3/4 Mehrheit mit Ja passiert nichts. Antwortet die 3/4 Mehrheit mit Nein. So wird der Bundestag auf Ersuchen des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten aufgelöst und es gibt Neuwahlen.
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Der Name sagt ziemlich genau das, was gemeint ist: Wenn die Bundeskanzlerin nicht sicher ist, ob sie im Bundestag noch das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten hat, stellt sie eine entsprechende Frage: "Habt ihr noch Vertrauen in meine Arbeit und wollt ihr, dass ich auch weiterhin Bundeskanzlerin bleibe?"
Die Abgeordneten stimmen abWenn eine Mehrheit sagt, wir wollen diesen Bundeskanzler oder diese Bundeskanzlerin nicht mehr als Regierungschef/in haben, treten der Bundeskanzler und seine Regierung zurück. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin kann dann das Parlament innerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen verkünden. Wenn aber der Bundestag einen anderen Bundeskanzler oder eine andere Bundeskanzlerin wählt, dann darf das Parlament nicht aufgelöst werden.
https://www.hanisauland.de/node/2527
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Was ist eine Vertrauensfrage in der Politik?
Unsere Verfassung, das Grundgesetz, gibt im Hinblick auf eine "Vertrauensfrage" eindeutige Antworten.
Fall 1: die Abgeordneten des Bundestages werden aktiv:
- "(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen." (Artikel 67)
Fall 2: der Bundeskanzler selbst wird aktiv:
- "(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt." (Artikel 68)
Der Bundespräsident ist frei in seiner Entscheidung, den Bundestag aufzulösen oder auch nicht!
MfG
Arnold
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Der Bundeskanzler stellt diese Frage gegenüber dem Bundestag, wenn es möglicherweise Abweichler in der Regierungsfraktion gibt oder er einige Niederlagen bei Abstimmungen erleiden musste.
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Wenn der / die Bundeskanzler/in eine Abstimmung im DT Bundestag ( Parlament) abhält ob noch die Mehrheit der Abgeordneten hiter ihr / ihm steht .