Öffentlicher Dienst, wenn man mehr als die ausgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt? Arbeitsrecht?

Hallo, wie ist die rechtliche Lage im öffentlichen Dienst, wenn eine Stellenauschreibung zwar eine Ausbildung fordert, man jedoch ein Hochschulstudium vorweisen kann und sich für eine Stelle bewirbt, wo eine Berufsausbildung gefordert wird? Es ist bekannt, dass stellen ab EG9 an Hochschulabsolventen vergeben werden. Wie ist es, wenn man sich für eine Stelle zwischen EG6-EG8 entscheiden würde? In der Stellenanzeige steht:

Zwingend Voraussetzung ist, dass ein Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Was ist mit Leuten die nur ein Bachelor, Master, Diplom, Doktor oder sogar Professur haben? Also Akademiker die keine normale Ausbildung haben?

Bespiel;

Finanzabteilung:

Als Sachbearbeiter wird vorausgesetzt, dass eine Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Als Finanzleiter der selben Abteilung wird jedoch ein Studium vorausgesetzt.

Der Student könnte nun sich als Finanzleiter bewerben und der Vorgesetzte des Sachbearbeiters sein, jedoch als Sachbearbeiter ungeeignet sein, da das Mindestkriterium Ausbildung fehlt?

Wie wird das rechtlich gelöst, oder wird die Stelle als Sachbearbeiter nach dem Leistungsprinzip vergeben, die im GG verankert ist? Kann dann der Hochschulabsolvent sich für Sachbearbeiter bewerben, da man davon ausgehen kann, dass er mehr mitbringt als vorausgesetzt?

Wäre eine Ablehnung überhaupt rechtens, wenn es heißt, dass der Hochschulabsolvent ungeeignet ist, da er keine Ausbildung für den Sachbearbeiter mitbringt.

Wichig dabei, es wird keine spezifische Ausbildung verlangt, sondern irgendeine nach BBiG. Heißt Maler, Restaurantfachangestellter oder ähnliches.

Der Hochschulabsolvent hat ein BWL Studium

Arbeit, Grundgesetz, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium
Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz
Ist Anarchismus in Deutschland verboten?

Wir haben in Deutschland die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit und gleichzeitig das Gebot dieses Grundgesetz vor verfassungsfeindliches Gedankengut zu schützen und verfassungsfeindliche Organisation zu verbieten.

Nun gibt es in Deutschland aber Menschen die sich zum Anarchmismus bekennen. Es gibt libertäre Parteien die den Staat stark verkleinern oder gar ganz abschaffen wollen. Die Wertvorstellung liegt darin, dass der Mensch als eigenverantwortliches Wesen frei von monopolistischen Machtstrukturen in freiwilliger Kooperation und Solidarität im Einklang mit seinen Mitmenschen leben soll - fernab jeder staatlicher Gewalt. Wie das praktisch aussehen mag, darüber kann man sich politisch streiten, aber an sich ist diese Vorstellung ja erstmal nicht Verwerfliches oder Menschenverachtendes. Es ist eine Jahrtausende alte politische Lehre und Philosophie.

Doch wie ist das juristisch zu bewerten? Mir ist sehr wohl bewusst, dass keine Organisation verschont bleibt, die zum expliziten Verstoß von geltenden Gesetzen, Gewalt oder einem gewaltsamen Umsturz staatlicher Insitutionen aufrufen.

Aber darf man Parteien verbieten die sich zum klassischen Anarchismus bekennen und den Staat damit unmissverständlich ablehnen? Ist es anarchistischen Parteien juristisch möglich, den Staat über evolutionäre Prozesse mit rechtsstaatlichen Mitteln stark zu verkleinern, z.B. durch Gesetzesaufhebungen oder nach GG Artikel 146 eine neue Verfassung zu erarbeiten, die den Weg in Richtung Anarchie geht? Darf man Organisationen verbieten, die für solch eine Lehre Werbung machen? Darf man in der BRD sich öffentlich dazu äußern, dass man das Konzept eines Staates, die Demokratie, das Grund und somit die BRD und all seine Institutionen aus tiefster Überzeugung ablehnt? Darf man dazu aufrufen es einem gleich zu tun und entsprechende anarchistische Organisationen zu unterstützen, welche die Abschaffung des Staates vorantreiben? Oder stellt sich dies alles als Straftat dar?

Politik, Recht, Anarchismus, Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungswidrig, Libertarismus
Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

Berlin, Technik, Geschichte, Bau, Handwerk, Bundeswehr, Deutschland, Kabel, Elektrotechnik, Post, Bauamt, Bauarbeiten, Baubranche, Baurecht, Bayern, Behörden, Brandenburg, CIA, Elektriker, Grundbuchamt, Grundgesetz, Grundstück, Kalter Krieg, Leitungen, NATO, Niedersachsen, Sachsen, Telekom, Telekommunikation, Überwachung, US Army, Zweiter Weltkrieg, Netzbetreiber, Nordrhein-Westfalen, Mauerfall
Meinungsfreiheit: Werden wir alle zensiert (2023)?

Guten Tag liebe GF-Community.

Gerade eben hab ich etwas über das menschliche „Sprachrecht“ zur öffentlichen Meinungsfreiheit die auch in Artikel 5 Absatz 1 im Gesetz zu finden ist nachgedacht. Natürlich habe ich mir auch einen Artikel hierfür herausgesucht. Ebenso habe ich selber noch eine eigene Meinung zum Thema.

Meinungsfreiheit – Werden wir alle zensiert?

Deutschland ist ein Land ohne Zensur – so steht es jedenfalls im Grundgesetz. Aber stimmt das auch? Die Space Frogs schauen sich den Begriff "Zensur" genauer an und fragen sich, ob – und wenn ja, wo – es Zensur im Internet gibt.

Zensur ist in Deutschland durch das Grundgesetz verboten: "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es in Artikel 5: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung "durch Rundfunk und Film werden gewährleistet". Grundlage ist die ebenfalls in Artikel 5 festgeschriebene Meinungsfreiheit: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern."

Allgemein unterscheidet man zwischen Präventiv- bzw. Vorzensur und Repressiv- bzw. Nachzensur: Entweder müssen Publikationen vor der Veröffentlichung einer Zensurbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, oder bereits erschienene Veröffentlichungen werden ganz oder teilweise beschlagnahmt oder ihre Verbreitung beschränkt bzw. verboten. In Deutschland ist die Zensurfreiheit im Sinne eines Verbots der Vorzensur festgelegt. Nachträgliche Beschränkungen in Form von Kontroll- und Repressivmaßnahmen umfasst das Zensurverbot nicht. Sie können – etwa durch Kontrollbehörden, durch Drittwirkung (zum Beispiel einstweilige Verfügungen), in Form von Selbstzensur oder durch Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden. Dabei geht es stets um Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen. Auch in einer Demokratie gibt es keine absolute Meinungsfreiheit, sie gilt immer nur auf Grundlage der bestehenden Gesetze und in Abwägung mit anderen Grundrechten.

Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos.

Der Meinungs- und Publikationsfreiheit werden also Grenzen gesetzt, vor allem durch das Presserecht, das Strafrecht und den Jugendschutz. So sind zum Beispiel Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und die Leugnung des Holocaust verboten. Auch bei der Darstellung von Gewalt oder Pornografie gibt es Auflagen, die der Staat kontrolliert und gegebenenfalls durchsetzt, indem entsprechende Inhalte nicht verbreitet, öffentlich aufgeführt oder beworben werden dürfen. Der Fokus liegt in Deutschland vor allem auf dem Jugendschutz, den die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) übernimmt. Den Landesmedienanstalten kommt zudem für den privaten Rundfunk eine Kontrollfunktion zu.

Insgesamt wird die inhaltliche Kontrolle von publizistischen Inhalten in Deutschland aber vor allem der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien überlassen. Dafür gibt es u.a. den Deutschen Presserat, bei dem man sich über mutmaßliche Rechtsbrüche in Zeitungs- und Magazinartikeln beschweren kann, oder die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die sich um die Altersfreigabe von Filmen und Serien kümmert. In beiden Fällen ist die sogenannte Staatsferne das erklärte Ziel: Nicht die Regierungen der Länder oder des Bundes sollen Inhalte prüfen, sondern unabhängige Stellen, die keiner politischen Gruppierung angehören und demnach keine ideologisch motivierte Zensur betreiben, sondern dies allein auf Grundlage der geltenden Gesetze tun.

Netiquette ist nicht Zensur.

In Deutschland sind solche Zustände kaum denkbar. Dennoch beschweren sich hier immer wieder Internetnutzende über angebliche Zensur in Sozialen Medien, weil dort ihre Posts gelöscht oder blockiert wurden. Auch in offenen und geschlossenen Foren werden Administratoren regelmäßig dafür kritisiert, dass bestimmte Beiträge plötzlich verschwinden – angeblich wegen "Zensur". Was viele Nutzende dabei übersehen, ist, dass viele Beiträge nicht etwa wegen der geäußerten Meinung, sondern wegen der Art des Vortrags gelöscht werden. Es sind also oft nicht die Verstöße gegen geltendes Recht, die zur Löschung führen, sondern die Verstöße gegen die Netiquette. Und um es mit den Worten der Space Frogs zu sagen: Jeder darf seine Meinung haben, aber wenn man sie Leuten ins Gesicht brüllt, darf man rausgeschmissen werden.

| Artikel: Meinungsfreiheit – Werden wir alle zensiert?

| Eigene Meinung:

Egal ob draußen, auf der Arbeit oder im Internet. Heutzutage wird man irgendwie überall auf der Welt zensiert. Eine Person wird das mindestens. Und das ist einfach nicht in Ordnung. Jeder Mensch sollte sich so äußern dürfen, wie er am besten kann. Es sollte meiner Meinung nach kein Gesetz dafür haben. Die Äußerung einer Person ist nahezu unantastbar und sollte nicht verboten oder zensiert werden. Nirgendwo.

| Frage:

Werden wir Menschen alle in der Meinung zensiert?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

Bild zum Beitrag
| Nein wir werden nicht zensiert. 67%
| Ja wir werden zensiert. 24%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 10%
Internet, Religion, Geschichte, Ausland, Krieg, Deutschland, Politik, Demonstration, Recht, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Demokratie, Diktatur, Freiheit, Gesellschaft, Grundgesetz, international, Medien, Meinungsfreiheit
Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

Hallo, ich gehe zur Zeit in die Einführungsphase (Klasse 10. bzw. 11) in einer hessischen Schule. Dort besuche ich zur Zeit den evangelischen Religionsunterricht, da bisher alles klasse war. Nun haben wir aber eine Lehrerin (fangt mir nicht damit an mit finde dich ab oder so, wir haben echt nur zwei schlimme Lehrer.. :D) die irgendwie völlig durch ist und uns damit droht uns zu duzen etc.. ? :D Nunja, mich reizt das Fach nicht besonders und da das die 5&6 Stunde ist könnte ich Dienstags schon um halb 12 nach Hause gehen. Auch ne gute Sache. So, nun habe ich von einem Freund in einer Parallelklasse gehört, dass ein Lehrer zu seiner Klasse gesagt hat: "Ich dürfte es euch zwar nicht erzählen da die Schulleitung mir das verboten hat weil sonst keiner mehr zum Reliunterricht gehen würde, aber eigentlich müsst ihr nicht hier sein. Da besteht keine Pflicht.."

So nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ich in der Oberstufe den Religionsunterricht nicht mehr besuchen muss? Ich meine, eigentlich besteht für mich ja nichtmal mehr Schulpflicht..

Wenn ja, 1.a) -An unserer Schule wird außerdem Ethikunterricht angeboten. Müsste ich diesen belegen, wenn ich mich vom ev. Unterricht abmelde? 1.b) -Was muss ich tun um mich vom Reliunterricht abzumelden? 1.c) -Was steht dann in meinem Zeugnis? 1.d) -Hat eine Abmeldung irgendwelche Auswirkungen auf mein Abiturzeugnis?

Religion, Schule, Recht, Grundgesetz, Gymnasium, Oberstufe, Schulrecht, Einführungsphase
Warum ist es erlaubt Kinder taufen zu lassen?

Hey. Ich weiß die Frage klingt erstmal sehr hetzerisch gegenüber der Kirche, doch um so mehr ich darüber nachdenke desto mehr bin ich der Meinung das es verboten sein sollte Kinder taufen zu lassen.

Ich überlege schon länger aus der Kirche auszutreten da ich mit Religion nichts anfangen kann, doch dabei stellt sich mir die Frage warum ICH jetzt dafür zum Amt gehen muss und eine Bearbeitungsgebühr zahlen soll nur weil meine Eltern sich für die Taufe entschieden haben. Wenn ich diesen Gedanken weiter verfolge stelle ich fest das ich Jahrelang Kirchensteuern gezahlt habe nur wegen dieser einen Entscheidung meiner Eltern. Ich will ihnen das jetzt nicht zu sehr zur Last legen, aber ist das nicht super dämlich? Ich finde man sollte erst in die Kirche eintreten können wenn man selbst in der Lage ist das zu entscheiden und sich der Verpflichtungen bewusst ist.

Jetzt kommen bestimmt einige die sagen das es gerade bei sehr gläubigen Eltern schwierig wäre, da die natürlich wollen das ihr Kind getauft wird. Verstehe ich. Finde ich nicht gut, aber ist nachvollziehbar. Dann finde ich allerdings das diese Kinder VOR dem ersten mal Kirchensteuer zahlen gefragt werden sollten ob sie weiterhin in der Kirche bleiben möchten. Dazu sollte ihnen erklärt werden was das für sie bedeutet, da Kinder ja nicht wirklich an Steuern denken. Falls sie sich dann für den Austritt entscheiden können die Eltern dann auch die Kosten übernehmen da es ja ihre Entscheidung war.

Das wäre für mich ein sinnvolles System zu diesem Thema. Warum gibt es sowas noch nicht? Für mich ist das bisherige System untragbar und unverantwortlich.

Ich bitte euch mir eure Gedanken dazu mitzuteilen oder einfach die Umfrage zu beantworten, damit ich mir ein Bild machen kann ob ich nicht vielleicht komplett falsch liege.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und sorry für den langen Text. Ich wünsche euch weiterhin ein schönes Wochenende!

Kinder sollten nicht getauft werden dürfen. 50%
Das bisherige System ist gut so wie es ist. 32%
Man sollte gefragt werden ob man bleiben will oder nicht. 18%
Religion, Kirche, Erziehung, Baby, Deutschland, Politik, Taufe, Grundgesetz, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Verfassung