Darf mein lehrer mich mehrere Seiten abschreiben lassen?
Mein Lehre hat mir wegen Stören des Unterrichts die Strafe Grundgesetzbuch Art. 1-19 abschreiben gegeben.
ihr könnt gerne nachschauen wie viel das ist.
Darf er mir solch lange Strafarbeiten geben?
Ich habe lediglich meinem Nebensitzer eine Frage gestellt
8 Antworten
Vorausgesetzt, das ist der einzige Grund, den du für die Arbeit nennst:
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 - (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205) - (andere Bundesländer dann ähnlich)
§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule ….. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten…..
Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ….. und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
Und das heißt dann: 6 DIN A 4-Seiten kleingedrucktes Grundgesetz für eine Störung ist nicht verhältnismäßig und ist auch nicht geeignet, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
Vorschlag: Du sagst dem Lehrer, dass er zunächst mit deinen Eltern einen Gesprächstermin ausmachen möchte und du dann das tust, was dabei herauskommt.
mach strg C und V drucks aus und gibs ab.
Aufgabe erfüllt, außer er hat gesagt handschriftlich.
Lerne lieber daraus, es gibt noch längere Texte
Handschriftlich hat er gesagt sonst hätte ich nicht gefragt sondern einfach kopiert
Darf er das :-) Ich muss echt schmunzeln. Schreib es ab und gut ist, aus Fehlern lernt man.
du bist ja wirklich absolutlost.... ja normalerweise darf er das... ich würde an deiner stelle einfach mal die mam oder den pap anhauen und fragen ob dues machen solltest oder nicht. Weil, ja ist schon heftig viel, kommt halt aber immer noch drauf an was du verbockt hast.
Zu meiner Schulzeit hätte man das gar nicht hinterfragt, sondern stillschweigend gemacht! Aber gut, das ist über 30 Jahre her. Seitdem hat sich wohl einiges geändert.
Irgendwie kann ich nicht glauben, dass die eine Frage an den Nachbarn der einzige Grund für diese Strafaufgabe ist.