Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

Beruf, Selbständigkeit, Schule, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerberecht, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kleingewerbe Tuning/ Teile Herstellung anmelden ohne Meister?

Servus, derzeit bin ich nicht abgeneigt von der Idee der Selbstständigkeit.

Ich möchte gerne den Versuch mit einem Kleingewerbe starten und mich hauptsächlich mit dem Thema Motorradtuning beschäftigen.

Genauer gesagt möchte ich mit meiner Hobby CNC Fräse ein paar kleine Teile fräsen und die dann selbst verkaufen. Ich komme aus der Fahrzeugtechnik und habe die Teile meistens für mein eigenes Mopped entworfen, möchte die aber auch anbieten. Eventuell auch Teile beschichten und so ein paar Sachen eben, die sich alle rund um das Motorradtuning drehen. (Keine Teile für den Straßenverkehr oder sicherheitsrelevante Teile).

Ich habe keine Ausbildung in diesem Bereich und somit keinen Meister.

Im Netz steht sehr viel ungenaues, Meisterpflicht konnte ich bisher nicht finden für die CNC Fertigung und Pulverbeschichtung. (Lackierer benötigt einen Meister, aber ich bin der Meinung, dass Pulverbeschichten von kleinen Haltern da nicht dazu gehört).

Ich möchte auch nicht nur Teile fräsen, sondern auch passende Aufkleber, Kunstoffteile verkaufen, die ich nicht selbst herstelle.

Ich denke es sollte ohne IHK und HWK und Meistertitel gehen, ist ja an sich kein Handwerk.

Hat das jemand schon hinter sich? Hätte gerne Infos von jemand der sich auskennt!

Wer mir von der Selbstständigkeit abrät und keine genauen Infos mit Quellen hat bitte gar nicht erst antworten, ich möchte keine Meinung über mein Vorhaben erhalten sondern wissen ob die Herstellung ohne Meistertitel möglich ist.

Vielen Dank im Voraus

Sven

Motorrad, Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe, Pulverbeschichten, Ausbildung und Studium

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