Ab wann muss ich es als Gewerbe anmelden?
Guten Abend gutefrage Community,
Mein Vater und Ich wollen gerne einen aus Holz gemachten Gegenstand Online verkaufen. Mein Vater ist leidenschaftlicher Hobby-Handwerker und ein paar seiner Kreationen gefallen vielen besonders, sogar so sehr das es andere kaufen wollten. Da kam die Idee auf, es Online anzubieten.
Über die Produktionskosten etc. haben wir schon alles geklärt, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob wir es einfach auf Ebay, Amazon etc. einfach als Privatpersonen verkaufen können. Müssten wir ein Gewerbe anmelden oder erst ab einer größeren "Kundschaft" und Produktion bzw. Umsatz anmelden?
Mein Vater arbeitet und wollte das als Hobby bzw. kleinen Zweitjob machen. Ich bin Schüler (volljährig) und wollte die/den Übersicht/Handel im Auge behalten, außerdem manchmal aushelfen.
Ich bedanke mich fürs Lesen und würde mich über eine Antwort freuen!
MfG
3 Antworten
Wenn ihr vorhabt das mehr oder weniger wie ein Gewerbe aufzuziehen, also dauerhaft etwas dazu verdienen wollt, müsst ihr -vom Grundsatz her und theoretisch- vor dem ersten Verkauf ein Gewerbe anmelden.
Es gibt mehrere Unterschiede, vom sogenannten "Kleingewerbe" bis zu freien Berufen, bzw. hier meine ich sogenannte künstlerische Arbeiten.
Da ist deine Frage allerdings zu unkonkret um das wirklich sicher beantworten zu können.
Daher folgende Seiten:
zum Thema Kunst https://www.kuenstler-empfehlung.de/wann-muss-ein-Kuenstler-ein-Gewerbe-anmelden.php
Kleingewerbe - ab wann steuerpflichtig usw.
https://www.gewerbeanmeldung.de/was-ist-ein-kleingewerbe
.
Viel Spaß
Alles klar danke, ich werde mich da etwas rein lesen. Ja wir hoffen auf ein langfristiges Einkommen. Bei uns hat das nichts mit Kunst zu tun, dann eher ein Kleingewerbe.
Ist es möglich für meinen Vater nebenbei für ein Kleingewerbe zu arbeiten und für seinen Hauptberuf?
Es gibt weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe. Entweder man meldet ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) an oder beantragt eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).
Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Wenn ihr vorhabt, das wiederhilt zu machen, dann seid ihr schon Unternehmer und müsst das anmelden. Wenn ihr es zusammen machen wollt, dann als GbR (jeder muss das Gewerbe anzeigen) oder es läuft nur auf einen Namen. Auf deinen Namen wäre es riskant, wenn du im Monat mehr als 455 € Gewinn machst, denn dann fliegst du aus der Familienversicherung. Daher wäre es besser, wenn dein Vater es anmeldet.