Ab wann muss ich es als Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Wenn ihr vorhabt das mehr oder weniger wie ein Gewerbe aufzuziehen, also dauerhaft etwas dazu verdienen wollt, müsst ihr -vom Grundsatz her und theoretisch- vor dem ersten Verkauf ein Gewerbe anmelden.

Es gibt mehrere Unterschiede, vom sogenannten "Kleingewerbe" bis zu freien Berufen, bzw. hier meine ich sogenannte künstlerische Arbeiten.

Da ist deine Frage allerdings zu unkonkret um das wirklich sicher beantworten zu können.

Daher folgende Seiten:

zum Thema Kunst https://www.kuenstler-empfehlung.de/wann-muss-ein-Kuenstler-ein-Gewerbe-anmelden.php

Kleingewerbe - ab wann steuerpflichtig usw.

https://www.gewerbeanmeldung.de/was-ist-ein-kleingewerbe

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Viel Spaß


SerMountain 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 22:57

Alles klar danke, ich werde mich da etwas rein lesen. Ja wir hoffen auf ein langfristiges Einkommen. Bei uns hat das nichts mit Kunst zu tun, dann eher ein Kleingewerbe.

Ist es möglich für meinen Vater nebenbei für ein Kleingewerbe zu arbeiten und für seinen Hauptberuf?

Es gibt weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe. Entweder man meldet ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) an oder beantragt eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).

Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Wenn ihr vorhabt, das wiederhilt zu machen, dann seid ihr schon Unternehmer und müsst das anmelden. Wenn ihr es zusammen machen wollt, dann als GbR (jeder muss das Gewerbe anzeigen) oder es läuft nur auf einen Namen. Auf deinen Namen wäre es riskant, wenn du im Monat mehr als 455 € Gewinn machst, denn dann fliegst du aus der Familienversicherung. Daher wäre es besser, wenn dein Vater es anmeldet.