Gewerbeanmeldung - Tätigkeitsangabe?

1 Antwort

Sinn der Gewerbeanzeige ist die Gewerbeüberwachung zum Verbraucher- und Konkurrentenschutz.

Und um die passenden Stellen zur Gewerbeüberwachung (z.B. Veterinäramt, Lebensmittelaufsicht, Umweltamt etc.), muss das Gewerbeamt aus der Anzeige erkennen können, WER WO WAS macht.

Nichtssagende Gewerbeanzeige verfehlen ihren Zweck. Deshalb musst du schon die Oberbegriffe der Waren angeben, mit denen du handeln willst, z.B. Textilien, Elektrogeräte, Medienträger, Lebensmittel, Kosmetika, KFZ etc.