Gewerbeanmeldung: Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit?
Hi zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit meiner Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen). Mein Produkt wird erst im Mai verkaufsfähig sein. Stolpere gerade über den Punkt “Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit”. Umsätze wird es vor Mai nicht geben, dennoch würde ich gerne bereits jetzt diverse Vorbereitungen treffen: Geschäftskonto eröffnen etc. - von daher die Frage: Geht es in diesem Feld um den Start - also wann Umsätze verbucht werden - oder sollte ich jetzt ein naheliegendes Datum nehmen?
Besten Dank für jegliche Tipps.
Felix
3 Antworten
Also, das Datum hängt von u.a. von deiner Ist-Situation ab. Wenn Du im Bezug von ALG I oder ALG II bist musst Du die Anmeldung vorab mit den Ämtern absprechen.
Wenn Du noch angestellt bist, solltest Du vorab deinen Arbeitgeber informieren, da in den meisten Arbeitsverträgen eine entsprechende Klausel steht.
Spreche am Beste einmal mit einem Gründungsberater, da viele Fördermittel und Zuschüsse nach der Anmeldung der Tätigkeit nicht mehr abrufbar sind.
Kosten die Du vor der Gründung hast kannst Du z.B. als Vorgründungskosten geltend machen..
Ich würde ein aktuelles Datum nehmen.
Mit Gewerbeschein kommst du in Baumärkte und sonstige Geschäfte für Firmen.
Niemand kann vorher wissen, wann der erste Käufer kommt.
Es hat keine Nachteile, wenn du zum aktuellen Datum anmeldest und erst später startest.