Tätigkeitsbezeichnung bei Gewerbeanmeldung?
Hey,
ich habe gestern mein Gewerbe Online angemeldet mit der Tätigkeitsbeschreibung: "Onlinehandel mit Waren aller Art, außer Lebensmittel und genehmigungspflichtigen Waren." Dies ist anscheinend nicht ausreichend genug, denn heute erhielt ich eine Email vom Gewerbeamt, wo steht, dass ich meine Waren(gruppe) spezialisieren soll.
Nun bin ich verunsichert, denn ich hatte vor erstmal was mit Elektrogeräte zu machen und falls dies nicht klappen würde, andere Waren auszutesten. Soll ich dem Gewerbeamt nun stumpf fast alle Warengruppen nennen, außer Lebensmittel, oder kann ich meine Tätigkeit im späteren Verlauf meiner Karriere ändern bzw. weitere Warengruppen hinzufügen?
LG J
3 Antworten
Ja, du musst wenigstens in Oberbegriffen angeben, wo mit du handeln willst (z.B. Textilien, Elektroartikel, Sportwaren, Medien, Tieren, Kosmetika etc.).
Das Gewerberecht ist in erster Linie Verbraucher- und Konkurentenschutz. Um dein Gewerbe angemessen überwachen zu können, muss das Gewerbeamt wissen, womit du handelst. "Alles, außer" geht nicht.
Du kannst deinen Bereich auch erweitern, musst es dann nur dem Amt melden, evtl. fallen Gebühren dafür an.
Hallo,
du must es genau definieren, mit "Allerweltshandel" bekommst du keine Erlaubnis.
Also zum B.
"Handel mit elektrischen Geräten für Rundfunk-und TV-Empfang"
oder
"Handel mit Eletro-Kleingeräten für Speisenzubereitung"
Was du später dann machst, ist im Grunde außer den Bereichen, die vom Gesetz besonders geregelt werden (zum B. Edelmetallhandel oder Pharmaprodukt ) dann dein Bier.