Tätigkeitsbezeichnung bei Gewerbeanmeldung?

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Ja, du musst wenigstens in Oberbegriffen angeben, wo mit du handeln willst (z.B. Textilien, Elektroartikel, Sportwaren, Medien, Tieren, Kosmetika etc.).

Das Gewerberecht ist in erster Linie Verbraucher- und Konkurentenschutz. Um dein Gewerbe angemessen überwachen zu können, muss das Gewerbeamt wissen, womit du handelst. "Alles, außer" geht nicht.

Du kannst deinen Bereich auch erweitern, musst es dann nur dem Amt melden, evtl. fallen Gebühren dafür an.

Hallo,

du must es genau definieren, mit "Allerweltshandel" bekommst du keine Erlaubnis.

Also zum B.

"Handel mit elektrischen Geräten für Rundfunk-und TV-Empfang"

oder

"Handel mit Eletro-Kleingeräten für Speisenzubereitung"

Was du später dann machst, ist im Grunde außer den Bereichen, die vom Gesetz besonders geregelt werden (zum B. Edelmetallhandel oder Pharmaprodukt ) dann dein Bier.