Tätigkeitsbezeichnung bei Gewerbeanmeldung?

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Ja, du musst wenigstens in Oberbegriffen angeben, wo mit du handeln willst (z.B. Textilien, Elektroartikel, Sportwaren, Medien, Tieren, Kosmetika etc.).

Das Gewerberecht ist in erster Linie Verbraucher- und Konkurentenschutz. Um dein Gewerbe angemessen überwachen zu können, muss das Gewerbeamt wissen, womit du handelst. "Alles, außer" geht nicht.

"Betreiben Sie Handel, sollten Sie z. B. angeben, ob es um Groß- oder Einzelhandel geht. Die Warengruppen müssen Sie zwar nicht im Detail, sehr wohl aber mit Oberbegriffen (zum Beispiel "Einzelhandel mit Textilien") angeben.

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6. Für welche Gewerbe sind besondere Erlaubnisse oder Zulassungen erforderlich?

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d. h. für die Ausübung der weitaus meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In bestimmten Branchen ist aber eine spezielle Erlaubnis notwendig. Diese speziellen Regelungen für bestimmte Tätigkeitsfelder gehen dann zum Teil deutlich über die reine Gewerbeanmeldung hinaus.

Wird eines der sogenannten "überwachungsbedürftigen" Gewerbe angemeldet (z.B. Auskunftei, Detektei, Ehe-/Partnervermittlung, Alt- und Gebrauchtwarenhandel, Reisebüro), so verlangt das Gewerbeamt ein polizeiliches Führungszeugnis ("zur Vorlage bei Behörden") sowie einen Auszug des Gewerbezentralregisters.

Die meisten dieser zusätzlichen Anforderungen lassen sich in drei Kategorien beschreiben:

  • persönliche Zuverlässigkeit: Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
  • sachliche Voraussetzungen: z. B. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vor allem durch Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis), erforderlicher Zustand der Gewerberäume.
  • fachliche Voraussetzung: Als Nachweis hierfür dienen - je nach geforderter Qualifikation - die Teilnahme an einer Weiterbildung (häufig bei der IHK), eine Ausbildung oder ein Studium.

Die wichtigsten genehmigungspflichtigen Tätigkeiten sind weiter unten aufgeführt, lassen sich aber auch in der Gewerbeornung."

Quelle: https://www.akademie.de/wissen/gewerbeanmeldung-gewerbe-anmelden


Uchiha01 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 20:45

Das hat mir auch nicht weitergeholfen, weil du anscheinend nur ein Teil meiner frage gelesen hast. Einfach so Copy und Paste hilft nicht immer leider.

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Du kannst deinen Bereich auch erweitern, musst es dann nur dem Amt melden, evtl. fallen Gebühren dafür an.

Hallo,

du must es genau definieren, mit "Allerweltshandel" bekommst du keine Erlaubnis.

Also zum B.

"Handel mit elektrischen Geräten für Rundfunk-und TV-Empfang"

oder

"Handel mit Eletro-Kleingeräten für Speisenzubereitung"

Was du später dann machst, ist im Grunde außer den Bereichen, die vom Gesetz besonders geregelt werden (zum B. Edelmetallhandel oder Pharmaprodukt ) dann dein Bier.