Tattoo Gewerbeanmeldung?
Hallöle!
Ich würde gerne ein Gewerbe im Tättowieren anmelden. Ich habe ein einzelnes Zimmer dafür, das selbstverständlich steril ist und über alles verfügt, was benötigt wird.
Nun meine Frage, ich tättowiere nicht sonderlich viel, da ich noch Vollzeit arbeite, möchte aber keinen Steuerbetrug begehen. Gibt es eine Möglichkeit, das Gewerbe so anzumelden dass ich es als Minijob ausübe?
Und ist es sinnvoll das Ganze als mobiles Studio anzumelden, um den Raum nicht extra im Grundbuch ändern lassen zu müssen, damit er als gewerblich genutzter Raum genutzt werden darf? Gibt es sonst noch Dinge, die ich beachten muss?
Denke ich vielleicht zu kompliziert?
Ich freue mich über jede Antwort, die mir auch nur stückchenweise weiterhilft!
Vielen vielen Dank!
blöde Kommentare könnt ihr schon schreiben, die überlese ich aber gekonnt! :-) Habt einen schönen Tag.
4 Antworten
Danke für die schnelle Antwort :-)
Sie beantwortet leider nur gar keine meiner Fragen, ich weiß dass ich einen Gewerbeschein brauche, ich habe nur irgendwo aufgeschnappt dass ich den Raum anmelden müsste. Dieser ist kein gemieteter Raum und wenn man keine gemieteten Räume nutzen dürfte, müsste ja jeder Tättowierer sein Studio kaufen, also ganz schlüssig ist’s mir nicht.. außerdem gibt es doch sogar in jeder Selbstmieterauskunft das Kreuzchen ob etwas gewerblich genutzt wird, nur so zum Verständnis, mich verwirrt das ein wenig 🤔
Ich möchte nicht mobil arbeiten, es geht mir nur um die Anmeldung des Raumes, da ich nicht weiß ob ich mich nicht doch irgendwann für ein Studio entscheide und den Raum dann nochmals umtragen lassen müsste.
Am wichtigsten ist für mich aber eigentlich, ob es die Möglichkeit gibt, selbstständig auf Minijobbasis dieses Gewerbe anzumelden oder ob das keinen Sinn macht.
Eigentlich hab ich alle deine Fragen beantwortet, aber gut.
Das was du vorhast, heißt nicht Minijob, sondern Kleingewerbe.
Wenn jemand eine Immobilie vermietet, muss er das als Gewerberaum oder als Wohnraum anmelden. Wenn jemand ein Ladenlokal mietet, ist das Gewerberaum, der ist zum Arbeiten da und darf nicht bewohnt werden. Umgekehrt ist Wohnmietraum zum Wohnen da, dort darf halt nicht selbständig gearbeitet werden.
Aber wenn der Raum, in dem du arbeiten willst, dein Eigentum ist, darfst du dort wohnen UND arbeiten.
In deiner Frage fragst du, ob du mobil arbeiten darfst, in deinem Kommentar schreibst du dann, dass du nicht mobil arbeiten willst. Versteh ich nicht.
Einen Raum anmelden musst du nicht. Und in einer Selbstauskunft wirst du auch nicht gefragt, ob du den privat oder gewerblich nutzen möchtest, denn das entscheidet wie schon gesagt eh der Vermieter.
Gibt es eine Möglichkeit, das Gewerbe so anzumelden dass ich es als Minijob ausübe?
Nein, das geht nicht. Du kannst bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob haben, aber nicht bei dir selbst als Arbeitgeber ......
Alles klar, vielen Dank für die kurze knackige Antwort! Das hilft mir schon mal ein wenig weiter :-)
Ich verstehe nicht ganz, was du mit "Raum anmelden" meinst. Meinst du die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung? Man darf schließlich keinen als Wohnraum genehmigten Raum zu einem Gewerberaum umnutzen, ohne dafür eine Baugenehmigung zu haben.
Wenn dein Raum in einem Mehrfamilienhaus ist, könnte es wegen des Publimkumverkehr Schwierigkeiten geben. In einem Einfamilienhaus bestimmt nicht. Ob der Raum angemietet oder EIgentum ist, ist unerheblich.
Ein Minijob ist ein Mitarbeiterjob. Da du aber selbständig tattoowieren willst, gibt es da keinen Minijob und keinen Freibetrag. Du muss in jedem Fall das Gewerbe anmelden.
Also ein steriles Zimmer hast du safe schon mal nicht.
Da der Beruf des Tätowierers gesetzlich nicht geschützt ist, darfst du dich ohne Ausbildung (leider) selbständig machen.
Dazu darfst du eigenen Wohnraum nutzen, aber keinen gemieteten.
Mobil? Klar. Ist erlaubt. Du brauchst einen Gewerbeschein und die Erlaubnis deines Arbeitgebers.
Selbstverständlich kann er einen Raum mieten, wer hat gesagt, dass er das nicht darf? Es muss halt Gewerberaum sein, nicht Wohnraum, lies bitte, was in meiner Antwort steht.
Was Punkt 2 betrifft, hab ich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. In jedem Fall muss der Arbeitgeber informiert werden. Ist die selbständige Nebentätigkeit des Arbeitnehmers für ihn nicht von Nachteil, darf er seine Zustimmung nicht verweigern.
Ist die selbständige Nebentätigkeit des Arbeitnehmers mit Nachteilen für den Arbeitgeber verbunden, darf er seine Zustimmung verweigern.
Ich sehe kein Problem. Die Nutzung als Tattoostudio stellt keinerlei Belästigung oder Beeinträchtigung für die Nachbarschaft dar. Einen Verstoß gegen die Baunutzungsverordnung erkenne ich nicht. 🤷♀️
Das kannst du gar nicht so generell beurteilen... Du darfst nicht einfach ein Gewerbe in Deinen 4 Wänden ausüben. Das geht schon damit los, ob genügend Parkplätze für Kunden da sind und solche Scherze... Vergesse nicht dass wir in Deutschland sind. Ich kann dir das aus Erfahrung sagen, und es kann auch zwischen den Gemeinden erhebliche Unterschiede geben...
Ich sag es geht. 🤷♀️
Habe deine Einwände zur Kenntnis genommen.
(Btw.... Ein Parkplatz dürfte wohl ausreichen.)
Der Parkplatz war nur ein Beispiel... Es gibt Wohngegenden, wo die Gemeinden das nicht dulden. Ich finde das ja selber hohl, aber es ist so.
Meine Frau z.b. hat einen gewerblichen Raum gemietet. Das ist auch alles okay, und die Nutzung passt auch. Die Vermieterin hat selber keine Parkplätze die sie anbieten kann, also musste sie deshalb Parkplätze kaufen. Nun glaube aber nicht dass sie irgend einen festen Parkplatz gekauft hat, sondern einen imaginären... Sie zahlt dafür, dass die Kunden ihrer Mieter parken können. Dabei gibt es im Umkreis nur Parkplätze gegen Parkschein, also gegen Geld... Das ist ein Witz.
Nachtrag: meine Frau wollte das Gewerbe, Kosmetikbranche, auch eigentlich zu Hause ausüben, in unseren vier Wänden... Und die Gemeinde hat gesagt: nein, ist kein Gewerbegebiet!
Das stimmt nicht so ganz... Er kann auch einen Raum mieten, und er benötigt nicht unbedingt die Genehmigung seines Arbeitgebers.